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Anlage
Steuerabschreibungsmodell für anlagentechnische Investitionen im Heizungsbereich der Verbändeinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz
Wir begrüßen, dass nach langem Ringen die Bundesregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss nun doch angerufen hat, um
dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren voran zu bringen.
Die steuerliche Förderung aller energetischen Sanierungsmaßnahmen wäre ein Konjunkturpaket mit fünf entscheidenden volkswirtschaftlichen Effekten:
1. Steigerung der inländischen Wirtschaftsleistung (Wertschöpfung beim Handwerk und bei den Produzenten, insbesondere die Heizgeräteindustrie). Jeder Euro Förderung zieht erfahrungsgemäß acht Euro Investitionsvolumen nach sich („Konjunkturhebel 1:8").
2. Erhöhung der Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden, gleichzeitig über alle vier Steuerarten: Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
und Einkommens- / Lohnsteuer und das wiederkehrend!
3. Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, dadurch Rückgang der Sozialausgaben und Entlastung der Haushalte.
4. Verhinderung der Schwarzarbeit durch Rechnungsnachweis für steuerliche Geltendmachung.
5. Höhere Investitionen in Energieeinsparung und Klimaschutz und das ohne staatliche Subventionen!
Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein Gesetz, das Breitenwirkung entfaltet. Deshalb müssen einfache Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu zählt vor allem die Modernisierung von veralteten Heizkesseln auf effiziente Brennwerttechnik, optional mit Einkoppeln regenerativer Energien. Mit dieser Maßnahme kann die energetische Effizienz um bis zu 20% bis 40% gesteigert werden. Bezüglich der Ausgestaltung möchten wir auf das Branchengutachten der Verbändeinitiative
Energieeffizienz und Klimaschutz verweisen (siehe Anlage).
Nicht sinnvoll ist die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit auf Komplettsanierungen, ob nun in einem Zug oder schrittweise über einen längeren Zeitraum. Komplettsanierungen erfordern ein Investitionsvolumen ab 50.000 Euro aufwärts. Eine solche Maßgabe führt zu einer Ausgrenzung von mindestens 90 % aller Investoren, da sie entweder diesen hohen Mittelaufwand nicht betreiben können oder angesichts der 20 - 35 jährigen Amortisationszeiten keinen Anreiz für solche Investitionen sehen. Mit einer Beschränkung der steuerlichen Förderung auf Komplettsanierungen wäre somit die einmalige Chance auf die fünf genannten gesamt-wirtschaftlichen Effekte vertan.
Über den Vermittlungsausschuss muss daher die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung im Sinne dieser Vorschläge und der beiliegenden Branchenstudie in den Gesetzentwurf eingebracht werden.
Berlin, November 2011
Anlage
Steuerabschreibungsmodell für anlagentechnische Investitionen im Heizungsbereich der Verbändeinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz