Stellungnahme EDL

Gemeinsame Stellungnahme der UNITI
Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.,
und des bft, Bundesverband freier Tankstellen e.V.
zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Als Interessenvertreter der im Endverbrauchergeschäft tätigen mittelständischen Energielieferanten für Heizöl, feste Brennstoffe und Kraftstoffe unterstützen wir, wie bereits in unserer Stellungnahme vom 06.02.2009 formuliert, das Ziel, die Energienutzung durch Endkunden in Deutschland aufgrund von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kosteneffizient zu steigern.

Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem aktuellen Gesetzentwurf seine Zusage einer 1 : 1 Umsetzung der Richtlinie des europäischen Parlaments einhält und wesentliche Anregungen aus der Verbändeanhörung vom 09.02.2009 berücksichtigt.

Durch Streichung von § 3a (Verpflichtungen von Energielieferanten) des von Ihnen mit Schreiben vom 30.01.2009 übermittelten Gesetzentwurfes sehen wir die wesentlichste Voraussetzung für eine 1 : 1 Umsetzung erfüllt.

Wir begrüßen ebenfalls die Freistellung „kleiner Energielieferanten“ von den in § 4 formulierten Anforderungen, wodurch diesen kleinen Unternehmen kein zusätzlich entstehender Kosten- und Bürokratieaufwand ohne messbaren Nutzen aufgebürdet wird.

Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen leistet der mittelständische Handel mit vielfältigen Eigeninitiativen selbst einen aktiven Beitrag zur qualifizierten Energieberatung seiner Kunden. Gerade die damit verbundenen individuellen und vielfältigen Angebote tragen mit dazu bei, dass sich ein marktgerechtes und von Konzernstrukturen unabhängiges Angebot an Energiedienstleistungen entwickeln kann.

Die in §10 enthaltene Ermächtigung der Bundesstelle für Energieeffizienz zur Datenerhebung über Endkunden der Energieunternehmen ist offensichtlich auf die Anforderungen des Marktes für leitungsgebundene Energieträger zugeschnitten. Daten von Endkunden zu Lastprofilen, Kundensegmentierung und Kundenstandort sind im mittelständischen Brennstoff- und Mineralölhandel und im Tankstellenmarkt ohne Aussagekraft und müssten mit einem unvertretbar hohen bürokratischen Aufwand erfasst und übermittelt werden. Die Zusammenfassung und Auswertung von mehr als sechs Millionen Kundendaten im Wärmemarkt und sechzig Millionen Kundendaten im Tankstellenmarkt könnte nur durch die Bundesstelle für Energieeffizienz selbst erfolgen. Eine vollständige Bewertung des Absatzvolumens in diesen Märkten ist trotzdem darstellbar. Mit der beim Bundesamt für Wirtschaft fest etablierten amtlichen Mineralölberichterstattung und der Statistik der Kohlewirtschaft bestehen qualifizierte Systeme der Datenerfassung, die notwendige Informationen ohne jeden Mehraufwand liefern.

Abschließend schlagen wir vor, einen Vertreter der Verbände des mittelständischen Brennstoff- und Mineralölhandels in den nach §9 zu bildenden Beirat bei der Bundesstelle für Energieeffizienz zu berufen, um die Besonderheiten unseres nicht leitungsgebundenen Marktes in der Arbeit der Bundesstelle ausreichend berücksichtigen zu können.

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