"Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft" (GZ III C 3 - S 7160-a/20/10001 :001 | DOK 2021/1049364) UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. ("UNITI") repräsentiert rund 90 Prozent des organisierten Mineralölmittelstandes in Deutschland. DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG (DKV), UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG (UTA) und die LOGPAY TRANSPORT SERVICES GMBH (LOGPAY) sind die europaweit führende Tankkartenemittenten mit einem Produktangebot für vornehmlich gewerbliche Unternehmen der Güter- und Personentransportbranche (B2B) zur Unterwegsversorgung deren Kraftfahrzeuge. I. UNITI, DKV, UTA und LOGPAY bitten das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzministerien der Länder, zu berücksichtigen, dass Tankkarten keine Kreditkarten sind: ➢ Tankkartenemittenten vereinbaren mit den Mineralölgesellschaften und den Tankkartennutzern das, was die Finanzbehörden seit Jahren umsatzsteuerrechtlich anerkennen: Die Lieferung von Kraftstoff als Reihengeschäft. Gemeinsame Stellungnahme Seite | 2 ➢ Wird die Tankkarte dem Tankstellenbetreiber vorgelegt und die Transaktion vom Tankkartenemittenten autorisiert, steht der Tankkartennutzer in keiner Rechtsbeziehung zur Mineralölgesellschaft. Es gibt nur die folgenden Rechtsbeziehungen: Mineralölgesellschaft Tankkartenemittent Tankkartenemittent Tankkartennutzer Es gibt demzufolge kein Grundgeschäft zwischen der Mineralölgesellschaft und dem Tankkartennutzer, das der Tankkartenemittent finanzieren kann. ➢ Tankkartenemittenten schließen mit Mineralölgesellschaften keine Vereinbarung dahingehend, dass die Mineralölgesellschaft die Tankkarte als Zahlungsmittel akzeptiert. ➢ Tankkartenemittenten betreiben auch kein Finanzierungsgeschäft; der Begriff "Tankkreditkarte", von dem mitunter die Rede ist, geht an den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Tankkartengeschäfts vorbei. ➢ Zusammengefasst: Die Tankkarte ist keine Kreditkarte. In allen wesentlichen Punkten weichen beide Karten grundlegend voneinander ab (Darstellung folgt auf der nächsten Seite):
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