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UNITI-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. nimmt hiermit Stellung zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Betroffenheit:
Die mittelständischen Mineralölunternehmen sind als Kraftstoff- und Brennstoffhändler von dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) direkt betroffen und damit auch von allen Änderungen des BEHG.

Unsere Verbandsmitglieder im Bereich Kraftstoffe betreiben fast 6.100 Straßentankstellen, was über 40 Prozent des Straßentankstellenmarktes entspricht. Etwa 3.700 freie Tankstellen und damit 75 Prozent der freien Tankstellen sind bei UNITI organisiert. Mitgliedsunternehmen beliefern zudem 115 Bundesautobahntankstellen. Die Marktanteile der Verbandsmitglieder betragen bei Diesel- und Ottokraftstoffen über 40 Prozent, beim Autogas rund 42 Prozent. Die UNITI-Mitglieder versorgen zudem etwa 20 Millionen Menschen mit Heizöl, einem der wichtigsten Energieträger im Wärmemarkt. Rund 80 Prozent des Gesamtmarktes beim leichten Heizöl und bei den festen Brennstoffen werden von Verbandsmitgliedern bedient. Mittlerweile gehören auch regenerative Energieträger sowie Gas und Strom zu ihrem Sortiment.

Stellungnahme:
Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das im BEHG verankerte Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Wir plädieren daher erneut, wie bereits bei der ersten Verbändeanhörung zum BEHG im Oktober 2019, für einen regulatorischen Ansatz, der technologieoffen sämtliche Energieträger berücksichtigt, die einen Beitrag zur klimapolitischen Zielstellung des Gesetzes leisten.

Wir begrüßen den in 2019 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag zum BEHG, der den synthetischen flüssigen Kraftstoffen, die aus nachhaltiger strombasierter Erzeugung aus Erneuerbaren Energien stammen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zuweist (Quelle: BT-Drucksache 19(16)298 bzw. BT-Drucksache 19/15197). Synthetische Kraftstoffe werden vom Deutschen Bundestag daher als „eine strategisch wichtige Alternative zu konventionellen Kraftstoffen“ gesehen.

Wir haben daher den dringenden Appell, dass bei der Umsetzung des BEHG durch Rechtsverordnungen und bei zukünftigen Gesetzesänderungen Energieträger, die zwar am Ort ihrer Verwendung CO2-Emissionen verursachen, aber hinsichtlich ihrer Gesamt-CO2-Bilanz (unter Berücksichtigung von Erzeugung und Verwendung) treibhausgasneutral sind, von der CO2-Bepreisung befreit werden. Gemeint sind hier Kraft- und Brennstoffe, die klimaneutral über sog. Power-to-X-Pfade erzeugt werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den oben erwähnten Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, „bis zum 30. November 2022 einen Erfahrungsbericht vorzulegen und zu prüfen, inwieweit der Emissionsfaktor für synthetische Kraftstoffe, die nicht in Anlage 2 des BEHG enthalten sind, im nationalen Emissionshandel ab 2023 auf Null gesetzt werden kann“. Wir begrüßen ebenso die Aufforderung an die Bundesregierung zu prüfen, „inwieweit vorhandene Erzeugungsanlagen für synthetische Kraftstoffe von der EEG-Umlage ausgenommen werden können“ (siehe Bundestag-Drucksache 19(16)298).

Grundsätzlich erlauben wir uns die Klarstellung, dass mit dem BEHG und den nun veröffentlichten Änderungen hinsichtlich der massiven Erhöhung der Zertifikatspreise, unsere Mitgliedsunternehmen als Energieträgerhändler in den nächsten Jahren finanziell zusätzlich belastet werden und gezwungen sein werden, diese Mehrbelastungen an Endkunden im Kraftstoff- und Brennstoffbereich weiterzugeben. Gleichzeitig beabsichtigen wir, durch die Einführung klimaneutraler Kraft- und Brennstoffe einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten zu wollen.

Ein kurz- und mittelfristiges Ausweichen auf alternative, bezahlbare und flächendeckend verfügbare Technologien abseits flüssiger Energieträger wird für die meisten Kunden im Fahrzeug- und Wärmemarkt nicht möglich sein. Umso wichtiger wird es sein, dass klimaneutrale E-Fuels als Alternative zu herkömmlichen Kraft- und Brennstoffen nicht zusätzlich besteuert werden und so ihre Marktdurchsetzung erschwert wird. Sie können im Sinne der Technologieoffenheit einen wesentlichen Beitrag des Fahrzeugbereichs zum Klimaschutz neben der Elektromobilität leisten. Auch bei einem massiven Hochlauf der Elektromobilität von angestrebten sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 wird ein Großteil der Bestandsflotte (derzeit 65,8 Millionen Fahrzeuge) noch auf die Verbrennertechnologie angewiesen sein. Dieser Bestand könnte durch E-Fuels klimaneutral gestellt werden.

Im Wärmemarkt kann bei einem Bestand von derzeit fünf Millionen Ölheizungen und 12 Millionen Gasheizungen trotz Fördermaßnahmen nicht auf eine schnelle Umstellung auf erneuerbare Energien ausgegangen werden, da diese Umstellung mit hohen Investitionskosten im Altgebäudebestand verbunden wäre oder die Nutzungsvoraussetzungen oftmals nicht gegeben sind.

Für die Bundesregierung gehören „erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe“, wozu auch klimaneutrale synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) gehören, zu denjenigen Maßnahmen, mit denen das im Verkehrsbereich gesteckte Klimaschutzziel, die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mehr als 40 Prozent zu senken, erreicht werden soll (siehe Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050). Wir plädieren daher dafür, klimaneutral hergestellte, flüssige Energieträger im Sinne der Technologieoffenheit im Verkehrs- und Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen und deren effiziente Anwendung nicht durch eine Bepreisung zu erschweren.

Die Klimaziele sind gesetzlich mit dem Klimaschutzgesetz sektoral festgelegt worden. In der Verantwortung der Klimazielerreichung stehen nunmehr die jeweiligen sektoral zuständigen Ministerien. Jetzt kommt es dringend darauf an, alle politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich sämtliche klimaziel-konformen Technologien auch in der Breite entwickeln können. Unabdingbar dafür ist die Umsetzung der regulatorischen Öffnung und Anerkennung für die Technologien. In jedem Fall gehören dazu auch die E-Fuels. Bislang praktizierte regulative Einschränkungen oder partikulare Technologievorgaben werden die Sektoren und die in der Verantwortung stehenden Ministerien klimapolitisch in die Sackgasse führen oder mindestens unnötige massive Verteuerungen für den deutschen Wirtschaftsstandort und die deutschen Privathaushalte auf dem Weg zur Klimaneutralität nach sich ziehen. Für ein Gespräch über E-Fuels stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Was sind E-Fuels?
E-Fuels als klimaneutrale Kraft- und Brennstoffe sind umfassend erforscht, die wissenschaftliche Expertise für einen Markthochlauf ist vorhanden. Universitäten, Forschungsinstitute und die Industrie befassen sich mit ihnen intensiv und stellen sie schon heute in kleinen Mengen erfolgreich her. Die Grundlage zur Herstellung von E-Fuels bilden Power-to-Liquid-Pfade, mit denen strombasierte flüssige Kraftstoffe gewonnen werden. Per Elektrolyse wird unter Verwendung von erneuerbar erzeugtem Strom Wasserstoff gewonnen, der dann mit Kohlendioxid zu einem treibhausgasneutralen flüssigen Kraft- und Brennstoff synthetisiert wird. Dieser lässt sich als Beimengung in Benzin, Diesel oder Heizöl oder als reiner klimaneutraler Kraft- und Brennstoff nutzen, der alle heutigen konventionellen flüssigen Energieträger ersetzen kann. Ausgiebige Praxistests bestätigen bereits die Marktreife dieser neuen Energieträger. Bis 2050 ist eine vollständige Versorgung des Kraftstoff- und Wärmemarktes mit E-Fuels möglich, vorausgesetzt, dass diese regulatorisch weder verhindert noch ausgebremst werden. E-Fuels sind kompatibel mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren und mit effizienten Brennwertheizungen. Sie sind damit einsetzbar in den fast 65 Millionen Fahrzeugen wie auch für die effiziente Wärmeversorgung in Millionen Privathaushalten in Deutschland.

Einbindung als Fachverband:
Wir haben an das BMU im Namen unserer Mitgliedsunternehmen die freundliche Bitte, bei Verbändeanhörungen zu allen zukünftigen Gesetzesvorhaben des BMU im Bereich der Kraft und Brennstoffe berücksichtigt zu werden (Kontakt: info@uniti.de), damit wir die Sichtweise unserer unmittelbar betroffenen Unternehmen aus dem Kraft- und Brennstoffbereich darlegen können. UNITI repräsentiert rund 90 Prozent des organisierten Mineralölmittelstandes in Deutschland.