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Bundesregierung muss Erneuerbare Flüssigbrennstoffe stärker berücksichtigen!

Die UNITI hat ihre Stellungnahme zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei den federführenden Bundesministerien vorgelegt. Ein im Gesetzentwurf verankertes grundsätzliches Bekenntnis zu Technologieoffenheit allein reicht demnach nicht aus, an entscheidenden Details muss im weiteren Gesetzgebungsprozess noch gefeilt werden.

Im Gebäudesektor sollen zunehmend Erneuerbare Energien (EE) eingesetzt werden, um die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, so der Grundtenor der Novelle des GEG. UNITI-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt: „Wir begrüßen, dass für die EE-Vorgabe bei jeder neu eingebauten Heizung gleichberechtigt technologieneutrale Erfüllungsmöglichkeiten – ob einzeln oder in Kombination miteinander – regulativ zum Einsatz kommen sollen.“ Nachbesserungsbedarf sieht UNITI bei der Ausgestaltung wesentlicher Maßnahmen der Novelle. So müssten erneuerbare Flüssigbrennstoffe als Derivate grünen Wasserstoffs oder basierend auf biogenen Ausgangsstoffen als Lösungsoptionen für die 65-Prozent-EE-Vorgabe explizit anerkannt werden. Darüber hinaus sollte vom Gesetzgeber berücksichtigt werden, dass die 65-Prozent-EE-Vorgabe auch durch den Einsatz von erneuerbaren Flüssigbrennstoffen in entsprechenden Beimengungsanteilen erfüllt wird. Dirk Arne Kuhrt von UNITI erläutert: „Viele Millionen Haushalte in Deutschland setzen beim Heizen auf Flüssigbrennstoffe, die zukünftig in steigenden Anteilen etwa durch grünstrombasierte E-Fuels oder biogenes HVO ersetzt werden können. Damit würden Öl-Brennwertgeräte zum Klimaschutz beitragen.“ Viele der modernen Geräte sind bereits „Green-Fuels-ready“. Der Gesetzgeber sollte ermöglichen, dass diese auch zeitlich nachgelagert bis spätestens zum Jahr 2030 mit einer Wärmepumpe kombiniert werden können, um die 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Ein solches schrittweises Vorgehen würde die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümern erhöhen.

Erneuerbare Flüssigbrennstoffe im Wärmemarkt unverzichtbar

Aus UNITI-Sicht werden erneuerbare Flüssigbrennstoffe ein wichtiges Standbein bei der Transformation des Wärmemarktes zur CO2-Neutralität bis 2045 bilden. Dafür gibt es vielfältige anwendungstechnische Gründe, wie z.B. ihre hohe Energiedichte, ihre gute Speicher- und Transportierbarkeit, ihre Kompatibilität zu der bestehenden flächendeckenden Logistik- und Versorgungsstruktur sowie ihre Verwendbarkeit in neuen Brennwertheizungen oder Hybridsystemen. Das Potenzial klimaneutraler synthetischer Energieträger im zukünftigen Energiemix des Wärmemarktes wurde auch bereits durch die im Oktober 2021 veröffentlichte dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität bestätigt.

Kritik an kurzer Vorbereitungszeit Unabhängig von der Ausgestaltung der Maßnahmen sieht UNITI den sehr kurz bemessenen Zeitraum bis zum momentan geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2024 kritisch. UNITI-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt: „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Marktakteuren sollte mehr Zeit zur Vorbereitung der Umsetzung regulativer Maßnahmen eingeräumt werden. Ein Jahr zwischen Verabschiedung eines solchen tief in den Markt eingreifenden Gesetzes und seiner Anwendung ist dafür wenigstens erforderlich.“