Ab dem 29. Mai ist der freie Verkauf von Kraftstoffen der Diesel-Norm DIN EN 15940 („XTL“-Kraftstoffe) rechtlich zulässig. Darunter fallen etwa nachhaltige Dieselreinkraftstoffe wie HVO100, welche aus biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden, sowie grünstrombasierter synthetischer E-Diesel. Mit diesem letzten formalen Schritt endet in Deutschland eine jahrelange politische Diskussion um die Zulassung solcher Kraftstoffe und es wird erstmals Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Kunden bei Vertrieb und Verwendung von HVO100 geschaffen. In Europa ist HVO100 bereits an rund 3.000 Tankstellen erhältlich. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn begrüßt den Verkaufsstart und betont die damit verbundenen Chancen für mehr Klimaschutz: „Die neuen Kraftstoffe ermöglichen es, die CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit Dieselantrieb drastisch zu reduzieren. Deutschland ist in Europa ein Nachzügler, in anderen EU-Staaten ist HVO100 bereits Teil des normalen Kraftstoffangebots.“ Die Treibhausgasemissionen werden bei der Verwendung von HVO100 über den Lebenszyklus des Kraftstoffs um bis zu 90 Prozent abgesenkt. Mehrere hundert Tankstellen von UNITI-Mitgliedsunternehmen bieten HVO100-Diesel deutschlandweit ab dem offiziellen Verkaufsstart an.
Gleichzeitig ist die Zulassung synthetischer Dieselreinkraftstoffe nach DIN EN 15940 für den freien Verkauf ein positives Signal für Investoren und Hersteller von grünstrombasiertem E-Diesel, der perspektivisch ebenfalls wichtige Beiträge bei der CO2-Emissionsminderung im Straßenverkehr leisten kann.
UNITI sieht Fahrzeughersteller gefordert, zügig XTL-Freigaben für weitere Modelle zu erteilen
Verbraucher können die neuen Kraftstoffe an der Zapfsäule unter dem Kürzel XTL erkennen. XTL-Kraftstoffe zeichnen sich durch eine hohe Verträglichkeit aus. HVO-Hersteller und UNITI-Mitglied Neste etwa weist auf die vollständige Kompatibilität seines HVO-Kraftstoffs mit allen Dieselmotoren hin. Weitere Sicherheit erhalten Anwender durch Freigaben der Fahrzeughersteller. So verfügen neue Diesel-Fahrzeugmodelle in der Regel bereits ab Werk im Tankdeckel über einen XTL-Aufkleber, der auf die Freigabe für Kraftstoffe der Diesel-Norm DIN EN 15940 durch den Hersteller hinweist. Für ältere Modelle sind Freigabelisten unter anderem beim ADAC abrufbar. Falls für ein Fahrzeug keine Freigabe vorliegt, heißt das im Umkehrschluss nichtzwingend, dass es die neuen Kraftstoffe nicht verträgt. Denn Hersteller scheuen schlicht oft aus Kostengründen nachträgliche Freigabetests für Fahrzeugmodelle, die nicht mehr als Neuwagen vertrieben werden. Elmar Kühn von UNITI: „Um die Akzeptanz der neuen Kraftstoffe bei den Kunden weiter zu erhöhen, sind die Fahrzeughersteller gefordert, verbliebene Lücken in den Freigabelisten zügig zu schließen.“
Anpassung der Energiesteuer würde Absatz klimaschonender Kraftstoffe weiter anreizen
m einen zusätzlichen Anreiz für Endverbraucher und Gewerbekunden zu schaffen, zu den neuen klimaschonenden XTL-Kraftstoffen zu greifen, sollte aus UNITI-Sicht die Energiesteuer auf Kraftstoffe zukünftig rein CO2-basiert ausgestaltet werden. So ist HVO100-Diesel zwar von der CO2-Abgabe befreit, allerdings greift derselbe Energiesteuersatz wie für fossilen Diesel. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Mit einer Anpassung der Energiesteuer würden nicht nur mögliche Nachteile in der Preisbildung von XTL-Kraftstoffen ausgeglichen, die in der Herstellung etwas teurer sind als herkömmlicher Diesel, sondern ein solcher Schritt wäre vor allem auch klimapolitisch sinnvoll.“