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Rechtsgutachten zeigt: Europäische CO₂-Flottenregulierung verstößt gegen Unionsrecht

Ein von Prof. Dr. Martin Kment, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht, erstelltes Rechtsgutachten über die aktuelle Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung (Verordnung (EU) 2023/851)) kommt zu dem Ergebnis, dass diese Regulierung aus mehreren Gründen unionsrechtsrechtswidrig ist. UNITI hatte die rechtliche Prüfung beauftragt.