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„Tankrabatt“ läuft aus – Was Autofahrer dazu wissen sollten

Die zeitlich befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) läuft zum 31. August aus. UNITI weist darauf hin, dass es vor dem Auslaufen des „Tankrabatts“ zu einer deutlich verstärkten Nachfrage nach Kraftstoffen und dadurch gegebenenfalls zu Wartezeiten an Stationen kommen kann.

Ab 1. September gilt wieder der reguläre Energiesteuersatz auf Kraftstoffe. Um etwa mögliche Wartezeiten an den Stationen zu vermeiden, empfiehlt UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., möglichst frühzeitig vor dem Ende des Tankrabatts vollzutanken. Die zeitlich befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) läuft zum 31. August aus.

UNITI weist darauf hin, dass es vor dem Auslaufen des „Tankrabatts“ zu einer deutlich verstärkten Nachfrage nach Kraftstoffen und dadurch gegebenenfalls zu Wartezeiten an Stationen kommen kann. Zeitlich und lokal begrenzt wären in Folge einer außergewöhnlich hohen Nachfrage auch Kraftstoffengpässe an einzelnen Tankstellen möglich. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Die Logistik des Mineralölmittelstands arbeitet mit höchstem Engagement daran, damit verbundene Unannehmlichkeiten für unsere Kunden zu vermeiden. Die Autofahrerinnen und Autofahrer können uns dabei unterstützen, indem sie nach Möglichkeit nicht erst am 31. August volltanken, sondern auch bereits die Tage davor für den Besuch der Zapfsäule nutzen.“

Eine hohe Nachfrage nach Kraftstoffen in den Tagen vor dem Auslaufen des „Tankrabatts“ könnte dazu führen, dass die Lagerbestände niedrig sind und damit die Kraftstoffbestände sehr zeitnah nach Wiederinkrafttreten des regulären Energiesteuersatzes ab 1. September aufgefüllt werden müssen. Elmar Kühn von UNITI: „Da die Energiesteuer für den Handel bereits beim Einkauf der Kraftstoffe anfällt und nicht erst bei deren Abgabe an der Tankstelle, ist absehbar, dass sich die Rückkehr zum regulären Steuersatz auf Kraftstoffe unmittelbar in den Preisen an den Zapfsäulen widerspiegeln wird.“