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UNITI begrüßt Forderungen aus der Wissenschaft nach RED II-Überarbeitung

Rund renommierte 60 Wissenschaftler/-innen haben sich in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt. Sie fordern darin, die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) bei der nationalen Umsetzung der Neufassung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) technologieneutral zu gestalten.

Die THG-Quote müsse in erster Linie an Kriterien der Nachhaltigkeit und der realen physikalischen Minderung der Emissionen an Treibhausgasen ausgerichtet werden. Andernfalls drohe, dass die langfristigen Klimaschutzziele im Verkehr verfehlt werden. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. teilt die von den Wissenschaftlern vorgetragene Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen.

UNITI: „Wichtige Wortmeldung. Energiewende muss auf Fakten basieren, nicht auf Ideologie!“
In ihrem Brief rufen die Wissenschaftler/-innen die Bundesregierung auf, Potentiale der Treibhausgas-Minderung durch alternative flüssige und gasförmige Kraftstoffe uneingeschränkt zu nutzen. Alle Klimaschutzmaßnahmen sollten ausschließlich anhand ihrer realen THG-Minderung auf die THG-Quoten-Verpflichtung angerechnet werden. Abzulehnen sei die Möglichkeit, einzelne Klimaschutzmaßnahmen gleich mehrfach bei der Erfüllung der THG-Quote anzurechnen. Jede Klimaschutzmaßnahme müsse im Sinne der Technologieneutralität gleichermaßen strengen Nachhaltigkeitskriterien unterzogen werden.
UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn begrüßt die klaren Worte: „Es ist wichtig, dass sich die Wissenschaft in diese Debatte einbringt. Die Energiewende im Verkehr muss schließlich auf präzisen Analysen basieren, wenn sie erfolgreich sein soll. Eine ideologiegetriebene Politik bringt uns nicht weiter.“ Kühn spielt damit auf den Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit an, Ladestrom für Elektrofahrzeuge auf die THG-Quote anrechenbar zu machen – und das gleich mehrfach! Schon eine einfache Anrechenbarkeit für Ladestrom wäre sachfremd an sich, denn die THG-Quote soll per Definition eigentlich nur der tatsächlichen Minderung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen dienen. „Eine Mehrfachanrechenbarkeit von Ladestrom auf die THG-Quote wäre sogar vollends absurd, denn sie würde nur auf dem Papier zusätzliche CO₂-Einsparungen bringen“, kritisiert Elmar Kühn. Die Neuregelung würde in der vorgesehenen Form u.a. dazu führen, dass wichtige Pfade für die Energiewende verbaut würden. Der Hochlauf von klimaneutralen E-Fuels, die im bestehenden Fuhrpark sofort CO₂-einsparend wirken könnten, würde damit stark erschwert. Elmar Kühn von UNITI begründet: „Die Mehrfachanrechenbarkeit würde dazu führen, dass der Großteil der THG-Quote von Ladestrom erbracht wird – selbst, wenn die Quote von aktuell sechs auf 22 Prozent bis zum Jahr 2030 angehoben wird. Alternativen hätten angesichts dieser massiven regulatorischen Bevorzugung der Elektromobilität kaum eine Chance.“
Der UNITI-Hauptgeschäftsführer fasst zusammen: “Dem Klima helfen keine Bilanztricks, sondern nur reale CO₂-Einsparungen. Die Politik wäre gut beraten, den klugen Ausführungen aus der Wissenschaft Gehör zu schenken und den Empfehlungen der Experten bei der Umsetzung der RED II zu folgen.“