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UNITI e.V. begrüßt Empfehlung des „Transformationsdialog Automobilindustrie“ zur Einbeziehung von E-Fuels in die europäische CO₂-Flottenregulierung

Ende 2018 hat sich die EU als Reaktion auf die Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Kattowitz auf eine Verschärfung der CO₂-Grenzwerte für Neuwagen geeinigt. Danach soll der Flottenausstoß an Kohlenstoffdioxid der Neuwagen bis zum Jahr 2030 um 37,5 Prozent sinken. Diese ambitionierten Ziele stellen vor allem die Vertreter der Automobilwirtschaft vor hohe Herausforderungen, gerade angesichts eines ohnehin stattfinden Strukturwandels in der Branche.

Um die Auswirkungen des Strukturwandels mit relevanten Akteuren zu diskutieren, wurde in diesem Jahr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der „Transformationsdialog Automobilwirtschaft“ eingerichtet. Wege, um die CO₂-Flottenziele zu erreichen, sind dabei ein wichtiges Thema.

Im Rahmen der Sitzung des Transformationsdialogs am 3. November 2020 wurde ein Bericht angenommen, wonach es eines Technologiemixes bedarf, um die langfristige Zukunftsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu erhalten und um die Mobilitätsbedarfe klima- und umweltverträglich sowie für alle bezahlbar halten zu können. Die klare Empfehlung des Gremiums lautet in dem Bericht daher, eine Fokussierung auf nur eine Antriebstechnologie zu vermeiden und stattdessen synthetische Kraftstoffe, so genannte E-Fuels, als eine von mehreren Optionen einzubeziehen, die bei der anstehenden Novellierung der europäischen CO₂-Flottenregulierung betrachtet werden sollte. Ebenso sei es wichtig, den ökologischen Fußabdruck der verschiedenen Antriebstechnologien über den gesamten Lebenszyklus zu bestimmen.

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn begrüßt das klare Bekenntnis zu E-Fuels: „Die Bundesregierung sollte den diesbezüglichen Handlungsempfehlungen des Transformationsdialog Automobilindustrie folgen.“ E-Fuels sind klimaneutrale flüssige Kraft- und Brennstoffe, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden.

Der Bericht des „Transformationsdialog Automobilindustrie“ hat keine bindende Wirkung für die Bundesregierung, soll aber in die Vorbereitung der nächsten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ einfließen.