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UNITI e.V. begrüßt Vorgehen der Wettbewerbszentrale gegen falsche Werbeaussagen über „Verbot von Ölheizungen ab 2026“

Die Wettbewerbszentrale als größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb hat in einer Pressemitteilung vom 12. November 2020 bekanntgegeben, dass sie jüngst in fünf Fällen Werbeaussagen wie „Ölheizungen sind ab 2026 verboten“ im Internet und in Zeitungsanzeigen beanstandet hat. Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. begrüßt das konsequente Vorgehen der Wettbewerbszentrale.

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Die Rechtslage ist sehr differenziert und pauschale Aussagen, wonach Ölheizungen ab dem Jahr 2026 verboten seien, sind falsch. Es ist wichtig, dass solche Werbeaussagen unterbunden werden, tragen sie doch zur Irreführung von Unternehmen und Verbrauchern bei.“

UNITI stellt klar: Zahlreiche Möglichkeiten für Ölheizungen im Bestand und im Neubau ab 2026
Zum 1. November 2020 sind Änderungen des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zwar gilt demnach ab dem Jahr 2026 für bestehende Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ein Verbot und mithin eine Modernisierungspflicht, allerdings gibt es auch ab 2026 umfangreiche Möglichkeiten, weiter Ölheizungen zu betreiben: Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel gilt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage unbefristet weiter betrieben werden können. Für Heizungen in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer selbst eine Wohnung seit dem 1.2.2002 bewohnt, ist ein Weiterbetrieb bis zu einem Eigentümerwechsel (Pflichterfüllung innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentümerübergang nach dem 1.2.2002) möglich.

Auch eine Neuinstallation von Öl-Brennwert-Heizungen ist weiterhin möglich – bis zum 1.1.2026 ohne Einschränkungen und Befristungen. Bei einer Modernisierung nach diesem Stichtag gibt es verschiedene Optionen. So kann selbst nach dem 1.1.2026 eine Öl-Brennwert-Heizung eingebaut werden, wenn in dem Gebäude bereits anteilig Erneuerbare Energien (EE) zur Wärmeversorgung genutzt werden oder sie Teil einer Hybridheizung mit EE-Komponente ist. Des Weiteren ist die Modernisierung mit einer Öl-Brennwert-Heizung auch nach 2026 durchführbar, wenn die anteilige Deckung durch Erneuerbare Energien unzumutbar oder technisch unmöglich ist sowie der Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz wegen besonderer Umstände mit einem unangemessenen Aufwand oder einer unbilligen Härte verbunden wäre.

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Moderne Ölheizungen werden auch zukünftig für Wärme in Gebäuden sorgen. Wenn sie mit flüssigen synthetischen Energieträgern aus Erneuerbaren Energien genutzt werden, können sie einen Beitrag zum Erreichen der CO₂-Einsparziele leisten und den Verbrauchern auch zukünftig eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung bieten.“