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UNITI kritisiert Kabinettsbeschluss zur Umsetzung von RED II: „Neuregelung ist sachfremd und schadet der Umwelt!“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG) gebilligt. Damit macht die Bundesregierung einen weiteren Schritt in der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II (RED II) in nationales Recht. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. kritisiert an dem Gesetzentwurf vor allem, dass Ladestrom für die Elektromobilität zukünftig auf die THG-Quote angerechnet werden kann.

THG-Quote wird zur sachfremden Fördermaßnahme für die Elektromobilität umgebaut
Mit dem Gesetzentwurf wird die bestehende Verpflichtung für Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen von aktuell sechs schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent erhöht. Das können die Unternehmen, durch das Inverkehrbringen von Energieerzeugnissen aus erneuerbaren Quellen erreichen. Wichtig ist: Die THG-Quote soll per Definition zur tatsächlichen Minderung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen dienen. Mit der im Rahmen des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote bricht die Bundesregierung damit, kritisiert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Erstmals wird Ladestrom für die Elektromobilität auf die THG-Quote anrechenbar sein. Das ist sachfremd, denn es handelt sich dabei nicht um einen Kraftstoff. Das Ziel, des vom Bundesumweltministeriums federführend erarbeiteten Entwurfs, scheint damit klar: Die Elektromobilität soll die nächste Unterstützungsmaßnahme durch die Politik erhalten – diesmal über die Regulatorik. Abermilliarden Euro direkter und indirekter Subventionen, die dazu geführt haben, dass den Leuten heute Elektroautos auf Steuerzahlerkosten quasi nachgeworfen werden, reichen allein offenkundig nicht aus, um die Masse der Autofahrer zu überzeugen.“

Zum Teil fossiler Strom wird gefördert, klimaneutrale Kraftstoffe werden ausgebremst
Besonders ärgerlich findet Kühn, dass mit der Anrechenbarkeit von Ladestrom für E-Autos der Umwelt nicht geholfen wird, denn grüner Strom aus erneuerbaren Quellen trägt zum Strommix deutlich weniger als die Hälfte bei: „Ein wesentlicher Anteil der angerechneten CO₂-Einsparungen wird beim Ladestrom nur auf dem Papier erreicht, da fossile Energieträger wie Kohle und Gas weiterhin maßgeblich zur Nettostromerzeugung und somit zum Ladestrom der E-Autos beitragen.“ Gleichzeitig führt die neue Anrechenbarkeit des Ladestroms dazu, dass bewährte Alternativen wie Biokraftstoffe und klimaneutrale innovative Optionen wie E-Fuels bei der Erfüllung der THG-Quote in Konkurrenz zum Ladestrom geraten und ausgebremst werden. Elmar Kühn von UNITI: „Das geänderte Anreizsystem geht in die völlig falsche Richtung, wenn nun zulasten der klimaneutralen Kraftstoffe zum Teil fossiler Ladestrom gefördert wird. Es besteht damit etwa die Möglichkeit, dass die Inverkehrbringer von Kraftstoff weniger Biokraftstoff als bisher beimischen und stattdessen auf den für sie günstigeren Einkauf von Stromzertifikaten setzen, um die THG-Quote zu erfüllen. Das wäre aber nicht im Sinne der Umwelt.“ Der UNITI-Hauptgeschäftsführer bilanziert daher: „Die Neuregelung ist sachfremd und schadet der Umwelt. Die CO₂-Einsparziele müssen nicht nur auf dem Papier erreicht werden, sondern in der Realität!“