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UNITI zieht gemischtes Fazit zum Kompromiss im EU-Umweltministerrat bezüglich E-Fuels

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. begrüßt, dass die EU-Umweltminister/-innen in ihrem heutigen Beschluss die zentrale Bedeutung erneuerbarer Kraftstoffe für den Klimaschutz und den Erhalt bezahlbarer Mobilität unterstrichen haben. Bereits vorliegende konkrete Vorschläge für ein Anrechnungssystem, das ihren Hochlauf befördern würde, wurden dagegen nicht aufgegriffen.

„Der EU-Umweltministerrat hat sich zu E-Fuels bekannt und damit gegen ein pauschales Verbrennerverbot positioniert. CO₂-neutrale Kraftstoffe sind endlich in der Regulierung angekommen. Das ist die positive Botschaft des Tages“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn in einer ersten Einschätzung. Der Rat hat die EU-Kommission damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie neue Pkw und leichte Nutzfahrzuge mit Verbrennungsmotor, die mit CO₂-neutralen Kraftstoffen angetrieben werden, auch nach 2035 zugelassen werden können. „Der Weg über die EU-Kommission könnte den dringend notwendigen Produktionshochlauf der E-Fuels verzögern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die sich in dieser Frage wenig technologieoffen zeigende Kommission eine Lösung vorlegt, die nicht sachdienlich ist,“ warnt Kühn. Der Rat hat in seinem Beschluss die Rolle einer fairen und wirtschaftlich tragfähigen Transformation in die klimaneutrale Zukunft betont, der Zusammenhang gälte auch für Teilhabe an individueller Mobilität für alle EU-Bürger/-innen. „Daran muss sich ein möglicher Vorschlag messen lassen. Mögliche Scheinlösungen der EU-Kommission sollten weder das Parlament noch die Kommission akzeptieren“, unterstreicht Elmar Kühn von UNITI. „Im Kern liegt ein konkreter, guter Vorschlag bereits auf dem Tisch, der genutzt werden kann und sollte“, fordert Elmar Kühn. Er verweist darauf, dass der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament die Integration eines CO₂-Anrechnungssystems in die CO₂-Flottenregulierung vorgeschlagen hat. Dabei ist vorgesehen, dass für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen im Markt entsprechende CO₂-Minderungszertifikate ausgestellt werden, die auf die Flottenemissionswerte der Fahrzeughersteller anrechenbar sind. Bei einer ausschließlichen Verwendung von erneuerbaren Reinkraftstoffen etwa würde der CO₂-Flottenemissionswert dann sowohl bilanziell als auch real bei null liegen.