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UNITI zur Novelle des Klimaschutzgesetzes: „Wer heute Technologien ignoriert, ist für Einschnitte bei den Freiheiten von morgen verantwortlich!“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat einen Entwurf zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes erarbeitet. Es wird erwartet, dass darüber bereits am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wird. Die Neufassung gilt als Antwort auf die teilweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz.

UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. mahnt an, die richtigen Lehren aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und das Klimaschutzgesetz sowie vor allem die damit verbundenen Maßnahmen zur Umsetzung sinnvoll anzupassen.

Deutsche Klimapolitik bislang zu einseitig und zu wenig technologieoffen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem am 29. April veröffentlichten Beschluss klargestellt, dass es eine Definition der Klimaschutzziele bis 2050 erwartet. Die Ziele und die zu ihrem Erreichen erforderlichen Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass zukünftige Generationen nicht zu sehr in ihren Grundrechten beeinträchtigt werden. Das leiste das Klimaschutzgesetz in seiner derzeit geltenden Fassung nicht, so das Gericht. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn sieht vor allem in den bisher vereinbarten Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Ziele ein wesentliches Problem der deutschen Klimaschutzpolitik: „Die Bundesregierung agiert bei der Beantwortung der Klimafrage bislang viel zu wenig technologieoffen.“ Kühn führt die Defossilisierung des Straßenverkehrs als Beispiel an und skizziert, was droht, wenn vor allem das Bundesumweltministerium dabei weiterhin einseitig auf die Elektromobilität setzt: „Es ist absehbar, dass wir auf eine massive Lücke bei heimisch erzeugten grünen Strom zulaufen. Folgt die Bundesregierung der Linie des BMU, das den Hauptfokus auf die Elektromobilität legt, drohen den Menschen damit hierzulande zukünftig schmerzhafte Einschränkungen in ihren Möglichkeiten zur individuellen Automobilität. Die Knappheit grünen Ladestroms wird zu hohen Preisen führen, die sich nur Wenige leisten werden können. Damit ginge ein wichtiges Stück persönlicher Freiheit verloren.“

Neue CO₂-Einsparziele erhöhen den Handlungsdruck
Das weitere Ausbaupotential für Sonnen- und Windenergie in der Bundesrepublik ist begrenzt. Experten erwarten daher, dass im Jahr 2050 über die Hälfte des Endenergiebedarfs in Deutschland durch den Import Erneuerbarer Energien gedeckt werden muss.¹ Aufgrund von technisch bedingten Transport- und Speicherrestriktionen kommt der Direktimport von grünem Strom dafür nicht in Frage. Elmar Kühn: „Die in der Novelle des Klimaschutzgesetzes vorgesehenen neuen CO₂-Einsparziele werden dieses Problem noch vergrößern. Deutschland ist deshalb dringender denn je darauf angewiesen, alle technologisch sinnvollen Optionen bei der Erreichung der ambitionierten Klimaziele zu nutzen. Wo es klimaneutrale Ergänzungen zur Direktstromnutzung gibt, müssen diese auch vorangetrieben werden.“ Dazu zählen vor allem synthetische Kraft- und Brennstoffe, so genannte E-Fuels. Deren internationale Erzeugung könnte in den kommenden Jahren hochlaufen und maßgeblich dazu beitragen, u. a. den Verkehrsbereich in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.
Im BMU-Entwurf der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird ausgeführt, dass im Verkehrssektor die Elektrifizierung massiv voranzutreiben sei. Zusätzliche starke minderungswirksame Maßnahmen seien notwendig, heißt es darin lediglich, diese werden aber nicht gesondert aufgeführt. Elmar Kühn: „Das ist kein gutes Signal und lässt befürchten, dass vielversprechende Maßnahmen abseits der Elektromobilität weiterhin zu wenig Beachtung finden werden.“ Der UNITI-Hauptgeschäftsführer warnt: „Wer heute chancenreiche Technologien für den Klimaschutz ignoriert, ist für daraus resultierende Einschnitte bei Freiheiten von morgen verantwortlich!“

Kleines, nationales Karo statt internationaler Ansätze
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss die internationale Dimension des Klimaschutzgebots aus Art. 20a GG betont, woraus sich eine Verpflichtung zu international ausgerichtetem Handeln beim Schutz des Klimas ergibt. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn hofft, dass diese Worte zukünftig stärkere Beachtung in der deutschen Klimaschutzpolitik finden: „Die bisher von Deutschland verfolgten Maßnahmen sind leider zu oft nur kleines, nationales Karo. So wird etwa geradezu stur und oft ideologiegetrieben an der Verwendung hierzulande gewonnener Erneuerbarer Energien festgehalten, statt auch die Ertragseffizienz sonnen- und windreicher Regionen der Welt zu nutzen und von dort grünen Strom in Form von E-Fuels zu importieren.“ Kühn unterstreicht: „Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, für deren Bewältigung es internationaler Ansätze bedarf.“

¹ Barometer der Energiewende 2019, Fraunhofer IEE