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Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr: Bundesregierung erhält klaren Auftrag, E-Fuels zu fördern!

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag haben sich auf einen nachgebesserten Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote geeinigt. Der gemeinsame Änderungsantrag inklusive Entschließungsantrag wurde heute vom federführenden Umweltausschuss des Parlaments angenommen. Die Abstimmung im Plenum ist für den morgigen Donnerstag vorgesehen.

Die THG-Minderungsquote soll demnach stärker angehoben werden als im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. begrüßt, dass damit auch der Hochlauf strombasierter klimaneutraler Kraftstoffe (E-Fuels) wirksamer angereizt wird. Zudem verpflichtet das Parlament die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Förderung von E-Fuels einzusetzen.

Anhebung der THG-Minderungsquote positiv. Anrechenbarkeit von Ladestrom schlecht fürs Klima.
Die bestehende Verpflichtung für Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, zur CO₂-Minderung von Kraftstoffen soll von aktuell sechs Prozent schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent angehoben werden. So lautet der Kompromiss im Änderungsantrag der Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung hatte ursprünglich ein Ziel von 22 Prozent bis zum Ende dieses Jahrzehnts vorgesehen. Die Treibhausgaseinsparung kann unter anderem durch den Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe, Wasserstoff oder synthetischer E-Fuels erfolgen, die klimaneutral sind. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn ordnet das Ergebnis ein: „Die Anhebung der Minderungsquote ist zu begrüßen, denn sie ist ein wichtiges regulatorisches Instrument, um den weiteren Ausbau klimafreundlicher Kraftstoffe zur Defossilisierung des Verkehrssektors anzureizen.“ Unverständlich ist für Kühn aber, weshalb fossiler Ladestrom für Elektrofahrzeuge zukünftig ebenfalls als Erfüllungsoption angerechnet werden soll: „Der Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Strommix liegt weiterhin unter 50 Prozent. Ladestrom auf die THG-Minderungsquote anzurechnen, bedeutet, klimaschädlichen Kohlestrom auf dem Papier für klimaneutral zu erklären.“ Elmar Kühn kritisiert: „Die durch eine Verordnung geplante dreifache Anrechenbarkeit verstärkt die damit verbundenen negativen Effekte ungemein. Leidtragender ist das Klima, denn Technologien, die tatsächlich zur Reduktion der CO₂-Emissionen beitragen könnten, werden durch die sachfremde Anrechenbarkeit von fossilem Ladestrom zugunsten der Elektromobilität ausgebremst.“

Bundestag nimmt Bundesregierung in die Pflicht, E-Fuels auf EU-Ebene zu voranzutreiben.
Als ein positives Signal wertet UNITI, dass im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Aufforderung des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung enthalten ist, auf europäischer Ebene Maßnahmen zu fordern, die die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und erneuerbaren, strombasierten Kraftstoffen in besonderem Maße fördern. Die zukünftige Weiterentwicklung der europäischen und nationalen Fördermechanismen müsse sicherstellen, „dass alle nachhaltigen Technologieoptionen zum Einsatz kommen können“, heißt es darin. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Wir begrüßen, dass der Bundestag die Bundesregierung verpflichtet, sich auf europäischer Ebene etwa bei den anstehenden Verhandlungen zu RED III für eine starke Förderung von strombasierten Kraftstoffen einzusetzen. Klimaschutz wird damit zukünftig europäischer gedacht und weniger national.“ Kühn weiter: „E-Fuels können einen unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor rasch abzusenken, da sie im Kfz-Bestand wirken. Die ambitionierten europäischen und deutschen Klimaziele sind ohne sie nicht zu erreichen, will man den Wohlstand und die Möglichkeit zur bezahlbaren individuellen Automobilität nicht gefährden.“