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Wirtschaft fordert Technologieneutralität bei CO₂-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge

Ein breites Bündnis aus Unternehmen und Verbänden der Logistik- und Busbranche sowie der Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie sowie der Kraftstoffwirtschaft fordert in einem gemeinsamen Schreiben die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen im EU-Ministerrat für eine technologieneutrale Ausgestaltung der CO2-Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge zu engagieren. Die Unterzeichner, darunter UNITI, setzen sich vor allem für die Berücksichtigung der CO2-Minderungswirkung erneuerbarer Kraftstoffe ein.

Das Bündnis, dem Unternehmen und Verbände der gesamten Wertschöpfungskette von Kraftstoffen bis hin zu den Herstellern von Fahrzeugen und Nutzern dieser Fahrzeuge angehören, bewertet den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der geltenden Verordnung (EU) 2019/1242 zu CO2-Emissionsstandards als nicht ausreichend technologieneutral. Fahrzeughersteller und Zulieferer können demnach nur mit batterieelektrischen- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieben sowie mit Wasserstoffmotoren die Reduktionsziele erreichen. Der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Bio-LNG, eLNG, Bio-CNG, HVO100, B100 oder grünstrombasierter E-Fuels soll dagegen nicht anerkannt werden. Der Grund dafür: In der Verordnung wird ausschließlich der CO2-Emissionsausstoß am Endrohr betrachtet. Lokal emissionsfreie Antriebssysteme gelten damit als grundsätzlich CO2-neutral, denn Emissionen etwa bei der Herstellung des Fahrzeugs sowie bei dessen Batterie oder bei der Erzeugung der verwendeten Antriebsenergie bleiben außen vor. Demgegenüber soll der Emissionsbeitrag erneuerbarer Kraftstoffe beim Betrieb schwerer Nutzfahrzeuge weiterhin nicht anerkannt werden.

Appell für die Einführung eines Kohlenstoffkorrekturfaktors

Die Unterzeichner des gemeinsamen Schreibens appellieren an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene aktiv für die Einführung eines so genannten Kohlenstoffkorrekturfaktors (Carbon-Correction-Factor) in die Regelung der CO2-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge einzusetzen. Die derzeitige Regulierung ist eine veraltete Art des Vergleichs der verschiedenen Fahrzeugtechnologien, weil sie nur von einem rein fossilen Ursprung der Kraftstoffe ausgeht. Ein Kohlenstoffkorrekturfaktor dagegen würde den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Kraftstoffmix für verschiedene Kraftstoffarten in einem Referenzjahr berücksichtigen. Eine solche Option würde die CO2-Emissionsziele für Lkw-Hersteller um die Menge der erneuerbaren Kraftstoffe, die bereits im aktuellen Kraftstoffmix enthalten sind, reduzieren. Bislang wird der reale Klimaschutzbeitrag etwa von biogenen Kraftstoffen nicht angerechnet, was zu sachlich und klimapolitisch nicht rechtfertigbaren CO2-Strafzahlungen führt.

UNITI fordert Gutschriftensystem beim Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe

Darüber hinaus fordert UNITI die Einführung eines freiwilligen Gutschriftensystems (Crediting-System) zum Ausgleich des CO2-Fußabdrucks beim Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe. Im Rahmen dieses Gutschriftensystems für erneuerbare Kraftstoffe würden Kraftstofflieferanten Gutschriften für die Bereitstellung von erneuerbaren Kraftstoffen generieren, die zusätzlich zu den Mengenvorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in den Markt gebracht werden. Fahrzeughersteller könnten diese Gutschriften erwerben und auf ihre CO2-Flottenziele anrechnen. Beim Verkauf eines neuen Fahrzeugs würden die lebenslangen CO2-Emissionen des schweren Nutzfahrzeugs direkt durch die Zuführung der entsprechenden Bedarfsmenge erneuerbarer Kraftstoffe in den Kraftstoffmix ausgeglichen. Dadurch würde die CO2-Reduktion um mehrere Jahre vorgezogen. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Ein solches Gutschriftensystem würde realen und unverzüglichen Klimaschutz mit jedem neuen Fahrzeug bedeuten.“
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