Compliance-Regeln für Verbandsarbeit

Publikationen

Compliance-Regeln für Verbandsarbeit

Innerhalb der UNITI und seiner Gremien, Ausschüsse und Arbeitskreise arbeiten Unternehmen zusammen, die aktuell oder auch nur potentiell im Wettbewerb zueinander stehen. Auch wenn die Arbeit der UNITI vorrangig der Darstellung spezifisch mittelständischer Probleme und Anliegen im politischen Raum sowie der Vorbereitung von Fachveranstaltungen zu Mineralöl- und Energiethemen dient, findet das Kartellrecht auf die Tätigkeit der UNITI und die an der Verbandsaktivität der UNITI beteiligten Mitgliedsunternehmen uneingeschränkt Anwendung. Daher kann nicht nur jede Abstimmung wettbewerbsrelevanter Parameter, sondern auch schon jeder Austausch über wettbewerbsrelevante Informationen im Rahmen der UNITI, der geeignet ist, die Unsicherheit im Wettbewerb bzw. den Geheimwettbewerb einzuschränken, einen Kartellrechtsverstoß sowohl der UNITI als auch ihrer Mitgliedsunternehmen sowie der jeweils für sie handelnden Personen begründen.

Ziel der Compliance-Regeln ist es sicherzustellen, dass weder die UNITI und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch die an der Verbandsarbeit beteiligten Mitgliedsunternehmen und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Wettbewerbsverstöße begehen. Gleichzeitig sollen die Spielräume für die wichtige und gerade auch für den Mittelstand von den Kartellbehörden nach wie vor gewünschte zulässige Verbandsarbeit abgesteckt werden. Dabei können die Compliance-Regeln nur allgemeine Verhaltensrichtlinien aufzeigen. Besonderheiten des Einzelfalls können eine eigenständige Beurteilung erfordern. Zweifelsfälle sind frühzeitig mit externen oder internen Juristen abzustimmen.