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Etiketten / Betriebsanweisungen
Etiketten/Aufkleber für Tankstellen/Mineralölhandelsbereich (Stand: 01.08.2024)
Aufgrund der seit 20.12.2019 gültigen novellierten 10. BImSchV (Verordnung über die Beschaffenheit der Qualitäten von Kraftstoffen – Kraftstoffqualitätsverordnung), die die gesetzliche Grundlage für die neue EU-einheitliche Kraftstoffkennzeichnung an Tankstellen und bei Kraftfahrzeugen darstellt, müssen alle Zapfsäulen zur Abgabe von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen an Tankstellen in Deutschland an den Zapfsäulen und erstmalig auch alle Zapfventile (ZVA/Zapfpistolen) neu gekennzeichnet werden. Die UNITI-Kraftstoff GmbH hat diese genormten neuen Etiketten in ihr Sortiment neu aufgenommen und zu diesem Zweck das Bestellformular übersichtlicher gestaltet und komplett überarbeitet. Die für den Tankstellenbereich (Teil I) und die für den sonstigen Mineralölhandelsbereich (Teil II) gängigen und gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten sind getrennt aufgeführt.
Im Teil I des Bestellformulars werden alle Etiketten für die gängigen Kraftstoffsorten angeboten, die für den Tankstellenbereich relevant sind. Die gesetzlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Zapfsäulen und Zapfventilen entstammen der 10. BImSchV (Kraftstoffqualitätsverordnung), 21. BImSchV („Saugrüssel“-Verordnung) und dem Gefahrstoffrecht (CLP).
Im Teil II des Bestellformulars werden alle Etiketten angeboten, die für den sonstigen Mineralölhandelsbereich relevant sind. Die gesetzlichen Vorschriften zur entsprechenden Kennzeichnung von Gebinden und Tanks unterschiedlicher Größe entstammen dem Gefahrstoffrecht (CLP). Zusätzlich werden auch Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung für Heizöl EL, Dieselkraftstoff, Ottokraftstoff und Autogas/LPG angeboten.
Zusatzhinweis für alle Gefahrstoffetiketten: Mit der CLP-Verordnung zur Umsetzung des „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS)" wurde das vorherige europäische System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien abgelöst und schrittweise durch die CLP-Vorgaben ersetzt. Für alle „Gemische“ gelten die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben der CLP-Verordnung spätestens seit dem 1. Juni 2015. Damit sind auch alle Standardprodukte, die über Zapfsäulen an Tankstellen vertrieben werden, sowie alle mit Mineralölprodukten befüllten Tanks und Gebinde nach CLP zu kennzeichnen. Im zuständigen Arbeitskreis des Mineralölwirtschaftsverbandes werden unter aktiver Mitarbeit von UNITI die gängigen Gefahrstoffetiketten sowie die relevanten Betriebsanweisungen erstellt und erforderlichenfalls aktualisiert. Sie werden UNITI bzw. der Branche als „Muster" zwecks brancheneinheitlicher Kennzeichnung zur Verfügung gestellt. Interessenten können die aktuellen Gefahrstoffetiketten und Betriebsanweisungen für Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Autogas/LPG und Heizöl EL über die UNITI-Kraftstoff GmbH beziehen.
Hinweis für alle Gefahrstoffetiketten
Die von UNITI-Kraftstoff GmbH vertriebenen gefahrstoffrechtlichen CLP-Etiketten für Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Autogas/LPG sowie für Heizöl EL basieren auf den Branchenempfehlungen für den deutschen Markt durch den hierfür zuständigen Arbeitskreis des Mineralölwirtschaftsverbandes. Den Branchenempfehlungen liegen wiederum die aktuellen Einstufungs- und Kennzeichnungsempfehlungen der Gefahrstoffexperten der europäischen Mineralölindustrie CONCAWE für diese Raffinerieprodukte in Europa sowie die aktuellen ECHA-Leitlinien zur Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung zugrunde.
Nach den chemikalienrechtlichen Vorgaben ist darauf zu achten, dass Übereinstimmung zwischen den auf Kraftstoffsäulen, Lagertanks und Gebinden aufgebrachten gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen für alle damit ausgezeichneten Mineralölprodukte und den Angaben in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern (in Abschnitt 2.2) besteht. Dies gilt für eigene Sicherheitsdatenblätter oder Sicherheitsdatenblätter des/der Vorlieferanten, die dem Verwender für die jeweiligen Produkte vorliegen.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Madeleine Ritscher
+49 (0)30 / 755 414-500
+49 (0)30 / 755 414-474
ritscher
Überblick über die wichtigsten an öffentlichen Tankstellen aktuell angebotenen Kraftstoffsorten – Informationsblatt für Tankstellenpächter/-personal (Stand: 01.06.2021)
Im Hinblick auf die Vorbereitungen auf die neue EU-weit einheitliche Kraftstoffkennzeichnung bietet UNITI ihren Mitgliedern einen zweiseitigen Kurzüberblick über alle aktuell an öffentlichen Tankstellen angebotenen Kraftstoffsorten und deren heutige und künftige Auszeichnung an Tankstellen. Dieser ist vorzüglich geeignet als Informationsblatt für alle Tankstellenverantwortlichen und deren Mitarbeiter und kann bezogen werden über: UNITI-Kraftstoff GmbH, Frau Madeleine Ritscher.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Madeleine Ritscher
+49 (0)30 / 755 414-500
+49 (0)30 / 755 414-474
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