GWB-Novelle mindert Wettbewerb im Kraftstoffmarkt deutlich und schwächt den Industriestandort
Mit der geplanten 12. GWB-Novelle soll die Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe deutlich ausgeweitet werden. Künftig sollen nicht nur Daten von Tankstellenbetreibern erfasst werden können, sondern auch verdachtsunabhängig von Unternehmen auf sämtlichen vorgelagerten Marktstufen. Damit ginge eine komplette Datenerfassung des Marktes einher. UNITI lehnt eine solche Ausweitung aus verschiedenen Gründen ab.
Meldepflichten gehen über bestehendes Recht hinaus
Die geplante Neuregelung der Datenweitergabe im Paragrafen 47k GWB im Zuge der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betrifft ausschließlich den Kraftstoffmarkt. Unternehmen können hierbei zu deutlich ausgeweiteten Datenweitergabepflichten herangezogen werden. Erfasst werden sollen unter anderem Angaben zu Abnehmern, Absatzmengen, Absatzpreisen, Absatzregionen und Lieferhorizonten. Damit würde der Staat einen umfangreichen Einblick in Beschaffungs-, Liefer- und Preisbildungsstrukturen erhalten. Diese Einblicke werden verdachtsunabhängig und zusätzlich zu bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Bislang besteht jedoch nur eine verdachtsbezogene Pflicht zu Datenweitergabe nach § 29a GWB.
Besonders betroffen und meldepflichtig wären mittelständische Tankstellenbetreiber und Unternehmen der mittleren Marktstufe, allein nur dadurch, dass sie die Kraftstoffe an Letztverbraucher abgeben. Sie wären zugleich indirekt betroffen, wenn ihre Vorlieferanten zur Datenübermittlung verpflichtet werden. In diesem Fall würden der Markttransparenzstelle auch Informationen über Einkaufsmenge, Einkaufspreise, Lieferregionen und Lieferhorizonte der mittelständischen Handelsstufe vorliegen. Zusammen mit den bereits bestehenden Pflichten zur Meldung der Verkaufspreise an der Tankstelle entstünde ein nahezu vollständiger Einblick in die wirtschaftliche Tätigkeit einzelner Unternehmen.
Markteingriff mit erheblichen Folgen
Wenn Lieferanten künftig damit rechnen müssen, dass individuelle Konditionen, Rabatte, Gebietskonditionen, Laufzeiten oder Abnahmemengen regelmäßig gegenüber dem Staat offengelegt werden, kann dies das Marktverhalten verändern. Lieferanten könnten ihre Konditionen stärker standardisieren, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Für kleinere Tankstellenbetriebe kann dies bedeuten: weniger Spielraum bei individuellen Einkaufskonditionen, weniger Flexibilität im Wettbewerb und am Ende möglicherweise höhere Kosten.
Aus Sicht von UNITI ist dies ein grundlegender Eingriff in ein hochvolatiles, international geprägtes Marktumfeld. Der Kraftstoffmarkt ist kein national abgeschlossener Bereich. Preise entstehen nicht allein an der Tankstelle, sondern entlang einer komplexen Wertschöpfungskette. Gerade mittelständische Unternehmen müssen in diesem Umfeld täglich unter Unsicherheit disponieren, einkaufen, lagern, transportieren und verkaufen. Eine staatliche Datenerhebung, die einzelne Preisund Absatzinformationen isoliert betrachtet, kann diese wirtschaftliche Realität nur unvollständig abbilden.
Durch die Meldeplichten wird Datenmanagement zu einem Compliance-Thema. Unternehmen müssten nicht nur melden, sondern auch sicherstellen, dass ihre Meldungen vollständig, korrekt, nachvollziehbar und rechtzeitig erfolgen. Für große Marktteilnehmer lassen sich solche Anforderungen eher in bestehende Konzernstrukturen einfügen. Anders als große integrierte Konzerne verfügen mittelständische Anbieter nicht über eigene große Rechts-, IT- und Compliance-Abteilungen. Jede zusätzliche Meldepflicht bedeutet daher konkrete Kosten und bindet personelle Ressourcen.
Genau hier droht eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung: Eine Regelung, die vermeintlich Transparenz schaffen soll, kann mittelständische Wettbewerber stärker belasten als große integrierte Unternehmen.
Standortsicherheit und Rahmenbedingungen
Hinzu kommt ein standortpolitisches Risiko. Wenn Deutschland im Kraftstoffgroßhandel besonders weitgehende und regelmäßige Datenpflichten einführt, kann dies Handelsaktivitäten und Investitionen im deutschen Markt unattraktiver machen. Internationale Anbieter könnten ihre Aktivitäten reduzieren oder verlagern, wenn sie die Offenlegung sensibler Preis-, Kunden- und Absatzdaten als geschäftsstrategisches Risiko bewerten. Dies würde die Liquidität und Wettbewerbs-intensität auf deutschen Großhandelsmärkten nicht stärken, sondern schwächen.
Das gilt ebenso für Investitionen. Der EnergieMittelstand steht vor erheblichen Transformationsaufgaben. Unternehmen investieren dort, wo Geschäftsmodelle erfolgreich, Rahmenbedingungen verlässlich und Wettbewerbsbedingungen fair sind. Dies sind beispielsweise Ladeinfrastrukturen, Wasserstofftankpunkte oder auch neue Kraftstoffe. Eine dauerhafte verdachtsunabhängige Marktbeobachtung mit offenem Datenkatalog kann dagegen zur Investitionszurückhaltung führen.
Von der Meldepflicht zur Preiskontrolle
Die geplanten Datenmeldepflichten bilden eine schrittweise Verschiebung vom Wettbewerbsrecht hin zu einer staatlichen Preisbeobachtung. Das GWB soll freien und fairen Wettbewerb sichern. Es sollte nicht dazu dienen, unternehmerische Preisbildung dauerhaft politisch zu bewerten. Kraftstoffpreise sind das Ergebnis komplexer, volatiler und internationaler Marktprozesse. Wird der Staat in die Lage versetzt, Einkaufspreise, Absatzpreise, Abnehmerstrukturen und Lieferhorizonte regelmäßig zusammenzuführen, entsteht faktisch ein Instrument, mit dem Margen und Preisentwicklungen einzelner Unternehmen nachvollzogen werden können. Das kann durch den Einsatz von KI durch die Behörden noch verstärkt werden.
Bereits heute bestehen umfangreiche Befugnisse zur Marktbeobachtung und zur kartellrechtlichen Kontrolle. Wo konkreter Missbrauch oder wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt, muss der Staat handeln können. Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Erfassung sensibler Unternehmensdaten entlang der gesamten Lieferkette verändert aber das Verhältnis zwischen Staat und Markt. Es trifft auch solche Unternehmen, denen keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Schädigung des Industriestandorts Deutschland
Die geplante Änderung des § 47k GWB reiht sich in eine Reihe kurzfristig beschlossener GWB-Änderungen ein, die die Kraftstoffbranche insgesamt erheblich belasten. Die sogenannte 12-Uhr-Regelung sowie die Sonderregelung des § 29a GWB im Rahmen des Kraftstoffmaßnahmenpakets, einschließlich der vorgesehenen Beweislastumkehr, sind erst seit wenigen Monaten in Kraft. Eine belastbare Evaluierung ihrer Auswirkungen konnte daher bislang noch nicht erfolgen. Zusätzlich wurde mit der Verschärfung des § 32f GWB die gesamte deutsche Wirtschaft verstärkt unter Generalverdacht gestellt.
Kraftstoffe ermöglichen Mobilität und bilden damit eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliche Aktivität, gesellschaftliche Teilhabe und Wohlstand. Lassen die Marktbedingungen und regulatorischen Rahmenbedingungen jedoch keine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit mehr zu, ziehen sich Unternehmen zurück und verlagern ihre Investitionen. Dies gilt insbesondere dann, wenn selbst gesetzeskonformes Verhalten keine ausreichende Rechtssicherheit mehr bietet. Gerade in der Industrie, deren Investitionsentscheidungen langfristig angelegt sind, gilt: Einmal abgewanderte Investitionen lassen sich nur schwer zurückgewinnen. Kommt es auch im Kraftstoffmarkt zu einem solchen Rückzug, wird eine zentrale Säule der Mobilitäts- und Energieversorgung geschwächt. Damit gerät nicht nur die Branche selbst, sondern der Industriestandort Deutschland insgesamt unter Druck.
UNITI fordert: Die Rücknahme des Änderungsvorschlages für § 47k GWB in der 12. GWB-Novelle. Hier finden Sie die ausführliche UNITI-Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung.
