Bundestag fordert Flexibilisierung der Schutzsortenregelung für Super E5 – schnelle Umsetzung erforderlich
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, die geltenden Vorgaben zur verpflichtenden Vorhaltung von Super E5 an Tankstellen anzupassen. Die derzeitige Verpflichtung bindet Infrastruktur- und Zapfsäulenkapazitäten und kann dadurch die Markteinführung innovativer Kraftstoffe erschweren.
Der Deutsche Bundestag hat im Zuge der Einigung auf die Weiterentwicklung des Treibhausgasminderungs-Gesetzes (THG-Gesetz) auch einen Entschließungsantrag angenommen. Dieser beinhaltet die für den Kraftstoffsektor wichtige Aufforderung an die Bundesregierung „zeitnah die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. BImSchV zu flexibilisieren. E5 soll weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch wird der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren.“
Fachlich zuständig ist das Bundesumweltministerium.
Die derzeitige Vorgabe, verpflichtend Super E5 als Kraftstoffsorte anbieten zu müssen, blockiert wertvolle Tank- und Lagerinfrastrukturen und begrenzt die Ausweitung des Angebots nicht-fossiler Kraftstoffe zur Defossilisierung der Bestandsflotten.
Mit Aufhebung der Angebotspflicht könnten die Beimischungsanteile von Biokraftstoffen (z.B. durch Super E10 als flächendeckendem Standard) signifikant steigen und den Markthochlauf künftiger Lösungen wie Super E20 den Weg ebnen.
Trotz Wegfalls der Schutzsortenregelung wird weiterhin ein flächendeckendes Angebot eines freigegebenen Kraftstoffs für die geringe Anzahl der Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die nicht auf Super E10 zurückgreifen können.
UNITI fordert: Das Bundesumweltministerium sollte den Beschluss des Deutschen Bundestags zeitnah umsetzen und die Anpassung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung in die Wege leiten.
