Warum das Automobilpaket der EU-Kommission keine Rücknahme des Verbrennerverbots ist
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 ein Gesetzespaket („Automotive Package“), bestehend aus mehreren legislativen Einzelvorschlägen, veröffentlicht. Darunter befinden sich
- eine Änderungsverordnung zur Überarbeitung der CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Flottenregulierung zur Zulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge) und
- eine neue Verordnung für Firmenfahrzeuge (sog. „Clean Corporate Vehicles“).
Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission entsprechen weder den Empfehlungen aus der Wirtschaft, noch den politischen Positionen der deutschen Bundesregierung und der 16 Landesregierungen: Gerade der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pkw-Flottenregulierung ist in der vorliegenden Fassung völlig ungeeignet, das pauschale, EU-weite Neuzulassungsverbot für Verbrennerfahrzeuge zu beenden. Anstatt mehr echte Technologieoffenheit in der Antriebsfrage zu ermöglichen, wird mit kleinteiligen und bürokratischen Vorgaben das regulativ erzwungene Verbrenner-Aus im Grunde weiter verfestigt.
Die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Automobilindustrie in Deutschland bleiben damit weiterhin massiv gefährdet. Gleichzeitig vergibt die EU eine Chance, die CO2-Minderungsziele schneller und kostengünstig durch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen sowohl im Bestand als auch in zukünftigen Neufahrzeugen zu erreichen. Eine Antriebsmix aus batterieelektrischer Mobilität, nachhaltigen und fortschrittlichen Biokraftstoffen, E-Fuels, Brennstoffzellen und möglicherweise anderen Technologien zur Emissionsreduzierung im Straßenverkehr wird nicht nur die Treibhausgasemissionen wirksam senken, sondern auch dazu beitragen, den Binnenmarkt für Fahrzeuge zu sichern.
Unsere Forderung an die Politik: Der Verordnungsvorschlag zur Flottenregulierung sollte deutlich geändert, der neue Verordnungsvorschlag zu Unternehmensfahrzeugen in Gänze abgelehnt werden.
Der Vierseiter „Warum das Automobilpaket der EU-Kommission keine Rücknahme des Verbrennerverbots ist“ greift unsere Argumentation in kompakter Form auf und informiert über die notwendigen inhaltlichen Änderungen der EU-Kommissionsvorschläge.
