Unternehmen des EnergieMittelstands investieren an Tankstellen, Autohöfen sowie Logistik- und Handelsstandorten u.a. in Ladeinfrastruktur und Wasserstoffbetankungsangebote. Sie tragen damit zur Defossilisierung des Verkehrssektors bei. „Dieses Engagement könnte noch größer ausfallen, wenn die bestehende Regulierung nicht nur große Ladeparks und geschlossene Plattformmodelle begünstigen, sondern auch dezentrale, mittelständische Geschäftsmodelle berücksichtigen würde“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Dafür ist es notwendig, dass der EU-Gesetzgeber stärker die konkrete Umsetzungsrealität mittelständischer Betreiber berücksichtigt. Viele UNITI-Mitgliedsunternehmen betreiben Standorte mit begrenzten Flächen, bestehenden Netzanschlüssen, gewachsener IT- und Payment-Infrastruktur. Sie tragen dabei hohe Investitionsrisiken. Jede zusätzliche Verpflichtung muss daher daran gemessen werden, ob sie für Verbraucher tatsächlich einen Mehrwert schafft und ob sie wirtschaftlich, technisch sowie zeitlich realisierbar ist. Elmar Kühn von UNITI: „Die AFIR sollte mittelständische Standortbetreiber nicht länger auf die Rolle reiner Infrastrukturadressaten reduzieren, sondern sie zukünftig als aktive Marktakteure anerkennen: als Betreiber von Energie- und Mobilitätsstandorten, als Partner für Flottenkunden, als Anbieter von Service- und Zahlungslösungen und als regionale Investoren. Nur wenn diese Akteure fair eingebunden werden, entsteht ein belastbarer, dezentraler und wettbewerblicher Lade- und Betankungsmarkt.“
Gesetzliche Vorgaben sollten keine Markteintrittsbarrieren für mittelständische Investoren bilden
So müssen Ausbauziele mit realer Nachfrage, Netz- und Flächenverfügbarkeit, Fahrzeughochlauf und Refinanzierbarkeit zusammenpassen. Wo neue Anforderungen gesetzt werden, braucht es angemessene Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen und die Möglichkeit, standortbezogene Besonderheiten zu berücksichtigen. Für die UNITI-Mitgliedsunternehmen ist zudem entscheidend, dass nicht allein die Zahl der Lade- oder Betankungspunkte betrachtet wird, sondern vor allem deren Nutzbarkeit im Alltag: verlässlicher Betrieb, transparente Preise, einfache Bezahlung, Einbindung von Flotten- und Tankkartenlösungen, offener Datenzugang und faire Bedingungen bei Roaming, Konzessionen und Plattformzugang. „Eine entsprechend angepasste AFIR würde mittelständische Investoren stärker einbeziehen anstatt sie wie bisher aus dem Markt zu drängen. Der Hochlauf von Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen könnte damit beschleunigt werden“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
