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Branchenverbände des Handels warnen vor Belastungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr

UNITI hat sich heute in einem Brief gemeinsam mit den Verbänden HDE, DEHOGA und IHA an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Die Vertreter der Tankstellenunternehmen, des Einzelhandels sowie des Hotellerie- und Gastgewerbes in Deutschland warnen darin vor Belastungen, die durch den verstärkten Einsatz von Firmenkreditkarten und speziellen Prepaidprodukten auf Kartenbasis entstehen. Für den Handel bringen diese u.a. deutlich höhere Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge.

Die Bedeutung von Debit-, Kredit- oder auch Prepaidkarten im Zahlungsverkehr ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen und wird von den Unternehmen des Handels branchenübergreifend grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl gab und gibt es in den letzten Jahren verstärkt Entwicklungen vor allem auf der Grundlage US-amerikanischer Karten-Schemes, die zu einer Belastung des Handels führen. Dies betrifft zum einen Firmenkreditkarten und zum anderen spezielle Prepaidprodukte auf Kartenbasis. So hat sich einerseits die Anzahl der in Umlauf befindlichen Firmenkreditkarten quantitativ erhöht und andererseits sind Firmenkreditkarten mit deutlich höheren Entgelten auf den Markt gekommen, auf die die Beschränkung der Entgelte gemäß Art. 1 Abs. 3 a) der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge („IF-VO“) keine Anwendung findet. HDE, DEHOGA, IHA und UNITI, als Vertreter der Branchen, deren Mitgliedsunternehmen einen Großteil der Akzeptanzterminals für bargeldloses Zahlen in Deutschland betreiben, warnen in ihrem gemeinsamen Verbändebrief, dass die Entwicklungen u.a. dazu führen, dass Erträge insbesondere in margenschwachen Geschäften von den Interbankenentgelten weitgehend aufgezehrt werden. So drohen Händlern unvorhersehbare Verluste insbesondere dadurch, dass sie im Vorhinein nicht die Entgeltstruktur der einzelnen Karten kennen können. 

Konkrete Forderungen und ein Dialogangebot an Bundesfinanzminister Klingbeil 

Die Verbände fordern in ihrem Brief deshalb Bundesfinanzminister Lars Klingbeil dazu auf, auf die Europäische Kommission einzuwirken. Die Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen muss dem Händler grundsätzlich das Recht zubilligen, dass er entscheiden kann, welche Arten von Kartenprodukten eines Schemes er akzeptieren will. Händler sollten nicht gezwungen sein, wirtschaftlich sowie wettbewerblich nachteilige Kartenprodukt heute und in Zukunft akzeptieren zu müssen.

Gleiches gilt im Bereich für Prepaidprodukte auf Kartenbasis, den sog. steuerbegünstigen Sachbezugskarten die bei UNITI-Mitgliedsunternehmen aus dem Tankstellenbereich vor allem in Gestalt von Meal/Fuel-Vouchern relevant sind. Hier bezieht sich die Forderung der Verbände auf eine Anwendung und Durchsetzung des hierzu bereits bestehenden BMF Erlasses, welcher immer eine vertragliche Akzeptanzvereinbarung zwischen dem Kartenherausgeber und dem Akzeptanzunternehmen vorsieht.    

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Als Branchenvertretungen möchten wir gerne mit dem Bundesfinanzministerium in den Dialog eintreten und gemeinsam eine gute Lösung für dieses für die Handelsunternehmen kritische Thema finden.“