Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 22. März 2024 der Änderung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) mit wenigen Änderungsvorgaben zugestimmt. Laut Verordnung wäre damit der Verkauf von HVO100 und B10 ab dem 13. April 2024 zulässig. Jedoch steht nach der Entscheidung des Bundesrates noch die Veröffentlichung der geänderten Verordnung im Bundesgesetzblatt aus, damit die Änderungen einen Tag später in Kraft treten können.
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