„Das Gebäudemodernisierungsgesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es verbindet Klimaschutz mit Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und praktischer Umsetzbarkeit“, sagte Dirk Arne Kuhrt, Geschäftsführer Wärmemarkt bei UNITI, anlässlich eines digitalen Pressegesprächs des Verbandes. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass sie eine Heizlösung wählen können, die zu ihren individuellen Anforderungen und Bedürfnissen passt.“
Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch
Das GModG wird zentrale Elemente des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes neu ausrichten. So wird die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht im Falle eines Heizungstausches entfallen. Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen wird nun grundsätzlich weiter möglich bleiben, künftig sollen sie jedoch schrittweise mit zunehmenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden, so dass die Klimaziele auch mit diesen Technologien erreichbar sind.
Wärmewende entscheidet sich im Gebäudebestand
Hintergrund ist der auf Gas- und Flüssigbrennstoffen basierende Heizungsbestand, der dominierende 86 Prozent der installierten Wärmeerzeuger in Deutschland ausmacht. Ein Komplettaustausch etwa durch Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse macht weder technisch noch wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. „Über eine erfolgreiche Wärmewende wird nicht allein im Neubau entschieden, sondern vor allem im Gebäudebestand“, so Kuhrt. „Wer dort mehr Klimaschutz möchte, muss auch die Realitäten in den Heizungskellern berücksichtigen. Viele Haushalte brauchen bezahlbare und umsetzbare Modernisierungspfade statt einschränkende Technologievorgaben.“
Erneuerbare Flüssigbrennstoffe werden wichtiger Baustein
Eine zentrale Rolle werden aus Sicht von UNITI erneuerbare Flüssigbrennstoffe wie Bio-Heizöl, HVO und perspektivisch E-Fuels spielen. Dabei sind die bestehenden Versorgungs- und Logistikstrukturen bestens verwendbar. „Erneuerbare Flüssigbrennstoffe sind kein Gegenmodell zur Wärmewende, sondern vielmehr ein unverzichtbarer Baustein für ihre Umsetzung“, sagte Kuhrt. „Sie können verlässlich helfen, Klimaschutz im Gebäudebestand voran zu bringen, ohne Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Einzelpflichten und hohen Umrüstungskosten zu überfordern.“
Keine 16 unterschiedlichen Biotreppen ermöglichen
Damit das Gesetz in der Praxis gut funktioniert, sieht UNITI noch Klarstellungsbedarf in der sogenannten Länderöffnungsklausel. Besonders wichtig seien bundesweit einheitlich geltende Regeln, mindestens was die Regelungsbereiche der Bio-Treppe und Bioquote betrifft. Ein möglicher regulativer Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorgaben würde Verbraucher verunsichern, Beratungen erschweren und die Energieversorgung nicht unbedingt erleichtern.
„Verbraucher und Energiewirtschaft brauchen Klarheit – vom GModG abweichende Biotreppenvorgaben in einzelnen Bundesländern wären da nicht hilfreich“, betonte Kuhrt. „Für Gebäudeeigentümer, Mieter, Energiehandel, Handwerk und viele andere Marktakteure müssen die Regeln einfach, verständlich und vor allem bundesweit verlässlich sein. Dies sollte in der Länderöffnungsklausel noch Berücksichtigung finden.“
