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Heizen mit erneuerbaren Flüssigbrennstoffen: UNITI begrüßt Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat ihre Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen und damit einen grundlegenden Kurswechsel in der Wärmepolitik eingeleitet. Das bisherige „Heizungsgesetz“ soll abgeschafft und die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien gestrichen werden. Künftig sollen Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch wieder frei über die für sie passende Technologie entscheiden können. Für den Gebäudebestand eröffnet dies neue Perspektiven für den Einsatz erneuerbarer Flüssigbrennstoffe.

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. begrüßt diese Neuausrichtung ausdrücklich. „Die Abkehr von pauschalen Vorgaben und der Verzicht auf die starre 65-Prozent-Regel sind ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe und Technologieoffenheit im Wärmemarkt“, erklärt Dirk Arne Kuhrt, Geschäftsführer Wärmemarkt bei UNITI. „Die vorgeschlagenen Regelungen geben Hauseigentümern wieder mehr Entscheidungsspielraum – und sie erkennen explizit die Potenziale erneuerbarer Flüssigbrennstoffe an.“

Erneuerbare Flüssigbrennstoffe als CO2-neutrale Wärmeversorgung 

Dem Eckpunktepapier zufolge können Gas- und Ölheizungen künftig weiter eingebaut werden, sofern sie einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Ab 2029 ist ein Mindestanteil von 10 Prozent vorgesehen, der bis 2040 in weiteren Schritten ansteigt. Damit wird der Transformationspfad klar definiert, ohne funktionierende Heizsysteme vorzeitig außer Betrieb zu setzen. „Aktuell gibt es in Deutschland über 5 Mio. Ölheizungen im Gebäudebestand. Besonders in ländlichen Regionen brauchen wir für diese Lösungen, die wirtschaftlich tragfähig und technisch umsetzbar sind. Die Beimischung erneuerbarer Flüssigbrennstoffe in steigenden Anteilen ermöglicht deutliche CO₂-Minderungen, ohne dass Millionen Haushalte einen aufwendigeren Systemwechsel bei ihrer Heizungsanlage durchführen müssen“, so Kuhrt.

Grünheizölquote nimmt Inverkehrbringer in die Verantwortung

Die vorgesehenen Bio-Anteile sollen nicht durch einzelne Verbraucher sichergestellt werden, sondern über eine Grün-Quote, die die Brennstoffinverkehrbringer in die Pflicht nimmt. Damit wird der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe systematisch im Markt erhöht. „Als Branche sind wir bereit, unseren Beitrag zu leisten. Die Grünheizölquote schafft einen klaren Rahmen für den Hochlauf erneuerbarer Flüssigbrennstoffe. Das ist ein marktwirtschaftlicher und planbarer Ansatz, den wir bereits seit Längerem fordern“, betont Kuhrt.

Planungssicherheit für Eigentümer und Mittelstand

Mit der Streichung der 65-Prozent-Vorgabe und dem Verzicht auf pauschale Betriebsverbote wird ein zentraler Konflikt im Wärmemarkt entschärft. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer hatten Investitionen zurückgestellt, weil Unsicherheit über die regulatorischen Vorgaben bestand. „Investitionen in moderne Heiztechnik brauchen Vertrauen und verlässliche Rahmenbedingungen. Die neuen Eckpunkte schaffen hierfür bessere Voraussetzungen, für Eigentümer ebenso wie für den mittelständischen Energiehandel“, so Kuhrt.