Mit einem Zwölften Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) plant die Bundesregierung, tief in den Kraftstoffmarkt einzugreifen. Sie sorgt damit aber nur für weitere Verunsicherung in der Branche. So soll mit der Novelle eine „verdachtsunabhängige Beobachtung“ und eine Auskunftspflicht für preisbildende Faktoren für die gesamte Lieferkette im Kraftstoffmarkt eingeführt werden. Die vom Bundeskabinett verabschiedete Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, da sie den Übergang von einer etablierten nachträglichen Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer Marktüberwachung im Vorhinein markiert, die dem Staat eine Angemessenheitsprüfung der Kraftstoffpreise überträgt und perspektivisch gar den Weg zu staatlich festgelegten Preisobergrenzen ebnen könnte. Die Politik greift damit tief in den Markt ein und schaltet das Zusammenspiel seiner Akteure aus. „Der Staat ist kein guter Wirtschafter. Eine staatlich gelenkte oder betriebene Kraftstoffwirtschaft würde dieses zentrale Prinzip der sozialen Marktwirtschaft missachten“, warnt UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Die mit der 12. GWB-Novelle vorgesehene regelmäßige Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten würde zudem erhebliche Bürokratie- und Compliancekosten verursachen, die mittelständische Anbieter gegenüber großen Marktteilnehmern überproportional belasten und zu einer strukturellen Benachteiligung des Energiemittelstands führt. Besonders weitgehende, regelmäßige Datenpflichten für den Kraftstoffgroßhandel in Deutschland könnten darüber hinaus internationalen Anbieter motivieren, ihre Handelsaktivitäten hierzulande zu reduzieren.
Erhebliche rechtliche Bedenken meldet UNITI bezüglich der geplanten Erweiterung der bisherigen Auskunftsbefugnis der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe an. Diese erfasst hochsensible Geschäfts- und Wettbewerbsdaten und greift tief in die unternehmerische Betätigungsfreiheit ein. Damit würde ein verdachtsunabhängiges Beobachtungsregime für die gesamte Lieferkette eingeführt, das eine nicht bestimmte Auskunftspflicht für eine Reihe nicht legal definierter Daten umfasst.
„Die Kombination aus unbestimmten Rechtsbegriffen, weitreichenden Auskunftsbefugnissen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, niedrigen Eingriffsschwellen für das Bundeskartellamt bei gleichzeitig drohenden erheblichen Maßnahmen macht die 12. GWB-Novelle zu einem rechtlich und ordnungspolitisch toxischem Cocktail, der auch über die Kraftstoffbranche hinaus Gift für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland ist und der Investitionsbereitschaft der Unternehmen abträglich wäre“, so Elmar Kühn von UNITI. Und weiter: „Die Verunsicherung in der Branche, die bereits mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket aus dem März dieses Jahres und den darin enthaltenen Eingriffen in die freie Preisgestaltung sowie mit der Umkehr der Beweislast im Kartellrecht ausgelöst wurde, wird damit weiter verstärkt. Das ist ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
