UNITI hat analysiert, ob und in welchem Umfang der am 1. Mai mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz eingeführte temporäre Kraftstoffrabatt bei den Autofahrern ankommt. Demnach wurde der Tankrabatt im Mai durchschnittlich bei Diesel zu 99,8 % (16,68 Cent je Liter) und bei Super E5 zu 98,9 % (16,52 Cent je Liter) an den Tankstellen weitergegeben. Die Analyse basiert auf einem Vergleich der Entwicklung der Preise an den Stationen in Deutschland und Frankreich. Die langfristigen Preistrends an beiden Kraftstoffmärkten weisen gemeinhin hohe Ähnlichkeiten auf, weshalb Frankreich als ein geeigneter Benchmark gilt, den u.a. auch das ifo Institut für vergleichbare Untersuchungen heranzieht.
Die von UNITI ausgewerteten Daten zeigen, dass lediglich in den ersten Tagen nach der Energiesteuerabsenkung die Weitergabe des Tankrabatts nicht vollständig erfolgt ist. Das dürfte vor allem dem Umstand geschuldet worden sein, dass Tankstellenbetreiber noch Bestände an höher versteuerter Ware zurückführen mussten. Ein Effekt, der dann aber schon in der zweiten Maiwoche nicht mehr messbar war bzw. zwischenzeitlich sogar teilweise überkompensiert wird, wie der Vergleich der deutsch-französischen Preistrends zeigt. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Damit ist nachgewiesen, dass es keine Mitnahmeeffekte seitens der Kraftstoffwirtschaft gibt. Für die Entwicklung der Kraftstoffpreise sind vielmehr die Beschaffungskosten auf den internationalen Märkten maßgeblich und für ihre Höhe vor allem die große Steuer- und Abgabenlast, die in Deutschland rund zwei Drittel der Preise an den Tankstellen ausmacht.“
