Mit dem Energiesteuersenkungsgesetz ist in den Monaten Mai und Juni 2026 temporär eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe von rund 17 Cent je Liter zur Anwendung gekommen. Nach Berechnung von UNITI wurde diese in Form eines Tankrabatts von Seiten der Kraftstoffwirtschaft ohne Mitnahmeeffekte an die Kunden weitergegeben. Das ist das Ergebnis einer Differenz-in-Differenzen-Schätzung, die Entwicklungen der Preistrends in den ähnlich gelagerten Kraftstoffmärkten Deutschland und Frankreich zwischen den Referenztag 30. April (dem Tag vor Inkrafttreten der Energiesteuersenkung) und 29. Juni 2026 analysiert. Dieses wissenschaftlich etablierte ökonometrische Modell weist über die zwei Monate einen durchschnittlichen Nachlass bei Diesel von 17,26 Cent je Liter und bei Super E5 von 19,77 Cent je Liter aus. Werte oberhalb von 16,7 Cent je Liter sprechen für eine vollständigen Weitergabe, sind aber kein zwingender Hinweis für eine Weitergabe über den steuerlichen Entlastungsbetrag hinaus.
UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Die Unternehmen der Kraftstoffwirtschaft in Deutschland haben in den vergangenen Monaten mit großem Engagement dafür gesorgt, dass trotz enormer geopolitischer Verwerfungen die Versorgung mit Kraftstoffen stets gesichert blieb. Mit unternehmerischer Verantwortung haben sie zudem dazu beigetragen, dass Preissteigerungen lediglich die stark gestiegenen Kosten an den internationalen Märkten für Rohstoffe und verarbeitete Produkte reflektieren und gleichzeitig die Entlastung aus der temporären Energiesteuersenkung vollständig weitergegeben wurde.“ Das zeigt aus UNITI-Sicht, dass der Wettbewerb im Kraftstoffmarkt funktioniert. „Die bisherigen staatlichen Eingriffe in den Markt und weitere geplante wie etwa die geplante 12. Novelle des Wettbewerbsrechts, die gegen marktwirtschaftliche Prinzipien verstoßen oder verfassungsrechtlich bedenklich sind, sind auch aus diesen Gründen abzulehnen“, unterstreicht Elmar Kühn.
