Tankrabatt wird wie schon 2022 vollumfänglich bei den Autofahrern ankommen
Die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird nach UNITI-Einschätzung zum Stichtag 1. Mai vollumfänglich bei den Autofahrern ankommen. Bereits im Jahr 2022 wurde ein vergleichbarer „Tankrabatt“ laut Untersuchung der Monopolkommission bei Diesel vollständig und bei Super E5/E10 zu 94 Prozent an die Kunden weitergereicht. Allerdings gilt auch: Aufgrund der anhaltenden internationalen Krisenlage muss damit nicht automatisch eine generelle Senkung der Kraftstoffpreise einhergehen. So sind, je nach den weiteren Entwicklungen am Persischen Golf, ungeachtet der Regelung weiterhin Preissignale in beide Richtungen möglich.
Kraftstoffengpässe am ersten Maiwochenende möglich
Es ist zu erwarten, dass mit der Absenkung der Energiesteuer am 1. Mai eine erhöhte Nachfrage nach Kraftstoffen sowohl seitens Privatkunden als auch gewerblichen Großabnehmern wie der Landwirtschaft und der Logistik einhergeht. Da Tankstellenbetreiber vor dem Stichtag 1. Mai ihre Bestände an höher versteuerter Ware zurückfahren werden, um dann ihre Tanks mit günstiger versteuerter Ware zu befüllen, könnte es am ersten Maiwochenende zu angespannten Situationen beim Kraftstoffangebot von Tankstellen kommen. UNITI plädiert daher dafür, dass das Lkw-Fahrverbot am 1. Mai (Feiertag) sowie am 3. Mai (Sonntag) aufgehoben wird, um Lieferengpässe infolge der Umstellung der Energiesteuer zu verhindern und mehr Preisstabilität für die Kunden zu gewährleisten.
Gegenfinanzierung macht aus Wettbewerbsbehörden Steuereintreiber
Strikt ablehnend steht UNITI dem Vorhaben zur Gegenfinanzierung der Energiesteuersenkung gegenüber, die laut Gesetzentwurf „durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft erfolgen soll.“ Dass Gesetze durch Strafzahlungen gegenfinanziert werden, bei dem das zugrundeliegende Vergehen bislang weder festgestellt oder in seiner Höhe bestimmt wurde, ist rechtsstaatlich äußerst bedenklich. „Das Bundeskartellamt wird von der Politik unter Druck gesetzt, die Gegenfinanzierung einer Steuersenkung sicherzustellen. Faires und unabhängiges Handeln einer Verfahrensbehörde ist aber kaum zu erwarten, wenn diese von einer Hüterin des Wettbewerbs zur Steuereintreiberin degradiert wird“, bemängelt UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Diskussion über Übergewinnsteuer schadet dem Standort Deutschland
Kritisch sieht UNITI zudem die aktuelle Diskussion auf europäischer und nationaler Ebene über eine sogenannte „Übergewinnsteuer“ für die Mineralölindustrie. Diese Maßnahme würde die Investitionsmöglichkeiten und -bereitschaft der Branche in den Standort Deutschland erheblich verschlechtern und damit auch die aus Klimaschutzsicht dringend benötigte Wende hin zu erneuerbaren Kraftstoffen weiter ausbremsen. „Statt über Mehrbelastungen für die Unternehmen nachzudenken, die letztlich auch zu höheren Kraftstoffpreisen an den Tankstellen führen würden, sollte die Politik vielmehr Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe unterstützen“, fordert Elmar Kühn von UNITI. Möglich wäre das u.a. durch eine dauerhafte Absenkung der Energiesteuer für erneuerbare Kraftstoffe. Damit würde die Politik zudem einen Beitrag zur Energieresilienz Europas leisten, denn gerade strombasierte erneuerbare Kraftstoffe lassen sich in vielen sonnen- oder windreichen Regionen der Welt effizient produzieren. „Die große Abhängigkeit von nur wenigen Energielieferländern und geopolitischen Nadelöhren, deren negative Folgen aktuell zu spüren sind, würde durch eine global deutlich diversifiziertere Energieversorgung aufgelöst“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
