Bundesminister Rainer bekräftigte seine Unterstützung für die weitere Nutzung von Biokraftstoffen aller Art im Straßenverkehr. Auch die Perspektiven für einen künftigen Einsatz von Super E20 sowie die hierfür erforderlichen Zulassungsschritte wurden eingehend diskutiert. UNITI warb in diesem Zusammenhang für eine Flexibilisierung der bestehenden Schutzsortenregelung für Super E5, die derzeit vorsieht, dass beim Verkauf von E10 stets auch E5 angeboten werden muss. Durch die Schutzsortenregelung werden die begrenzten Tankplatz-Kapazitäten an Stationen gebunden und so die Einführung neuer Kraftstoffe blockiert.
- Der Bundesminister sprach sich in dem Gespräch mit UNITI dafür aus, dass erneuerbare Kraftstoffe grundsätzlich anders besteuert werden sollten, als fossile.
- Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs bildete die nationale Umsetzung der RED III durch die geplanten Anpassungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn unterstrich die Bedeutung der vorgesehenen Änderungen, machte zugleich jedoch deutlich, dass insbesondere mittelständische Unternehmen des Kraftstoffhandels durch die neuen Anforderungen nicht überfordert werden dürften.
- Thematisiert wurden zudem die auf europäischer Ebene laufenden Verhandlungen über eine Anpassung der CO₂-Flottenregulierung für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Mit Blick auf die auch künftig unverzichtbare Rolle flüssiger Kraftstoffe in der Landwirtschaft begrüßte Bundesminister Alois Rainer die jüngst zwischen Deutschland und Frankreich abgestimmte Position, wonach sämtliche erneuerbaren, RED-konformen Kraftstoffe als wichtige Erfüllungsoption für die Klimaschutzziele regulativ berücksichtigt werden sollen.

