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UNITI Positionspapier zur geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und der Anhebung des CO₂-Preises

UNITI empfiehlt unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen, der Energiekosten und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen und Leistbarkeit bei den Privathaushalten:
Steigerungen für den nationalen CO2-Preispfad nur in der Weise vorzusehen, dass der Preispfad sich dem Erstpreis des Europäischen Emissionshandelssystems für die Bereiche Gebäude und Verkehr annähert, anstatt ihn zu überschreiten. Dafür müsste folgender Preisverlauf vorgesehen werden:

• ab 2024 ein Preis von 35€,
• ab 2025 ein Preis von 40€ und
• ab 2026 ein Preis von 45€ / t CO2.

Parallel ist es unabdingbar, den Markthochlauf CO2-armer und CO2-neutraler Energieträger mit aller Kraft voranzubringen, um Wirtschaft und Verbrauchern die Chance zu geben, einer Teuerungsrate bei Energien entgehen zu können.

Geplante Erhöhung des CO2-Preises birgt Gefahren für Verbraucher und Wirtschaft
Aufgrund der sich 2022 immer weiter verstärkenden Inflation hatte die Bundesregierung beschlossen, die Anhebung des CO2-Preises für fossile Energieträger gemäß Brennstoff-emissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2023 auszusetzen und auf dem Niveau von 30 Euro/Tonne CO2 zu belassen (Änderung BEHG in 2022).

Laut Kabinettsbeschluss vom 16.08.23 soll nun über das Haushaltsfinanzierungsgesetz das BEHG wieder so abgeändert werden, dass ab dem 01.01.2024 der Preis 40€/ t CO2 und somit 10 € je Tonne, oder entsprechend 33%, mehr als 2022 betragen soll.

Eine solche Steigerung halten wir in Zeiten anhaltend hoher Inflation und wirtschaftlicher Rezession für sehr negativ in Bezug auf den hiesigen Wirtschaftsstandort und vor allem in Bezug die gesamte Breite der Kosten für Verbraucher in Deutschland. Eine erneute finanzielle Mehrbelastung vor allem der privaten Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt sollte genauestens abgewogen werden.
Wirtschaft und Verbraucher benötigen dringend CO2-neutrale Alternativen, die bezahlbar sind

Es gilt stets zu berücksichtigen, dass die hiesige, stark exportorientierte Wirtschaft in einem internationalen Wettbewerb steht. Verteuerungen von Energie durch steigende staatliche Besteuerungen verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Es gilt daher sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbraucher schnellstmöglich bezahlbare Lösungsmöglichkeiten zu schaffen, um einer CO2-preisbedingten Teuerungsrate entgehen zu können. Dies ermöglicht die Nutzung Erneuerbarer Energien in allen Formen, wie Grünstrom, Wasserstoff, gasförmige und flüssige strombasierte und biogene Energieträger.

Wir fordern daher die Politik auf, schnellstmöglich einen Markthochlauf von CO2-neutralen Kraft- und Brennstoffen wie E-Fuels, die von der BEHG-Bepreisung ausgenommen sind, auf Grundlage einer globalen Produktion zu ermöglichen und anzureizen:

• E-Fuels sind flüssige synthetische Kraft- und Brennstoffe, die mittels grünen Stroms aus Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid hergestellt werden. Da bei ihrer Nutzung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor bei ihrer Produktion der Atmosphäre entnommen wurde, sind sie bilanziell CO2-neutral.
• Die Herstellungstechnologien für E-Fuels verfügen über einen so hohen technischen Reifegrad, dass sie mittlerweile geeignet sind, im industriellen Maßstab angewendet zu werden. Weltweit werden erste industrielle Produktionsanlagen für E-Fuels bereits erprobt.
• Wissenschaftlich fundierte Berechnungen haben gezeigt, dass weltweit passende Produktionsmöglichkeiten gegeben sind, dass synthetische Produkte wie Wasserstoff und E-Fuels das globale Aufkommen fossiler Mineralölprodukte vollständig ersetzen können.
• E-Fuels sind durch ihre normgerechte Herstellung in herkömmlichen Verbrennungs-motoren direkt einsetzbar und über die bereits vorhandene Tankinfrastruktur für den Verbraucher nutzbar.
• E-Fuels haben eine sehr hohe Energiedichte und sie lassen sich im Vergleich zu Gas oder Strom leicht speichern, transportieren und importieren. Das generelle Problem einer rein Energiewende, erneuerbare Energie nicht kontinuierlich ins Netz einspeisen zu können und damit dauerhaft verfügbar zu haben, lässt sich mit dem Import von E-Fuels aus grünstromreichen Ländern lösen.
• Studien belegen, dass E-Fuels für 0,70 - 1,33 Euro/Liter hergestellt werden können. Damit sind diese CO2-neutralen Kraft- und Brennstoffe für den Verbraucher bezahlbar. Voraussetzung ist, dass E-Fuels an Standorten mit niedrigen Strompreisen und in industrieller Produktion hergestellt werden.
• Antriebsstudien zeigen auf, dass nur mit unterschiedlichen Antriebslösungen eine realistische und bezahlbare Klimaschutzwirkung zu erreichen ist. Ohne E-Fuels sind die Klimaschutzziele unerreichbar, wenn wir nicht unseren Wohlstand und die Versorgungssicherheit riskieren möchten.

UNITI fordert daher:
• Politische und regulative Rahmenbedingungen müssen technologieoffen ausgestaltet werden, damit verschiedene klimazielkonforme Lösungsoptionen sich entwickeln können.
• Flüssigenergieträger wie E-Fuels sollten als fester Bestandteil des zukünftigen Energiesystems anerkannt werden und als eine Lösungsoption für das Gelingen der Energiewende breite Anwendung finden.
• Internationale Energiepartnerschaften müssen weiter ausgebaut werden, wobei langfristige Investitionsanreize gesetzt werden müssen. Große Erneuerbare Energien-Potenziale sind damit erschließbar.
• Die Kriterien für Wasserstoff und dessen Derivate müssen so ausgestaltet werden, dass global produzierte synthetische Energieträger in Europa anerkannt und genutzt werden können. Damit werden neue Wertschöpfungsketten mit nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten in den Ländern mit hohen Erneuerbaren Energien-Potenzialen geschaffen.
• Investitionen in Erzeugungsanlagen für einen globalen Produktionshochlauf sollten regulativ durch breite Anwendungsmöglichkeiten von synthetischen Energieprodukten in verschiedenen Sektoren angereizt werden. Mengenquoten können hier einen Beitrag leisten.

Harmonisierung mit dem EU ETS-II wäre effektiver und ökonomisch vertretbar
Das deutsche Emissionshandelssystem auf Grundlage des BEHG soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2027 im sogenannten Europäischen ETS II – dem Emissionshandelssystem für die Bereiche Gebäude und Verkehr übergehen. Innerhalb des ETS II ist ein Erstpreis von 45 €/ t CO2 vorgesehen.

Laut BEHG würde der Preis von 45 €/ t CO2 jedoch auf nationaler Ebene bereits 2025 überschritten werden: 2025 soll der Preis laut BEHG bei 50 €/ t CO2 liegen und somit zwei Jahre bevor die EU dies beabsichtigt. Da das BEHG als rein nationales CO2-Bepreisungssystem der europäischen Gesetzgebung somit vorgreift, gilt es, das nationale Recht an das europäische anzugleichen. Der Preispfad des BEHG sollte so ausgestaltet sein, dass dieser harmonisch an die ab 2027 geltende europäische Regulierung anknüpft. Wir schlagen daher vor, dass ab 2024 ein Preis von 35€, ab 2025 ein Preis von 40€ und ab 2026 ein Preis von 45€ / t CO2 gelten sollte. Die Vorgaben des geplanten europäischen ETS-Handelssystems für die Bereiche Verkehr und Gebäude würden somit eingehalten und die Verbraucher in Deutschland vor einer ökonomischen Überlastung geschützt werden.