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UNITI-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWI Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz/ 10. GWB-Novelle)

Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. dankt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen zum Referentenentwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbs-recht 4.0, dem sog. GWB-Digitalisierungsgesetz.

Unsere Verbandsmitglieder im Bereich Kraftstoffe betreiben fast 6.100 Straßentankstellen, was über 40 Prozent des Straßentankstellenmarktes entspricht. Etwa 3.700 freie Tankstellen und damit 75 Prozent der freien Tankstellen sind bei UNITI organisiert. Sie beliefern zudem 115 Bundesautobahntankstellen. Unsere Mitglieder sind damit unmittelbar von der geplanten Änderung des Paragraphen 47k des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (entspricht der Änderung Nr. 22a, Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch das GWB-Digitalisierungsgesetz) berührt.

Laut Referentenentwurf soll der Paragraph 47k Absatz 2 Satz 1 GWB dahingehend ergänzt werden, dass eine zukünftige Ermächtigung zur kontinuierlichen Erhebung von Mengendaten durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) besteht. Konkret bedeutet dies laut Begründung: „Für den Zweck der Beobachtung des Marktes durch die Markttransparenzstelle wird nach derzeitigem Stand vielmehr eine wöchentliche Übermittlung für jede Tankstelle als zur Zweckerfüllung noch ausreichend angesehen. Die Meldung muss für jede Tankstelle die im Laufe jeder Viertelstunde abgegebenen Mengen differenziert nach der jeweiligen Kraftstoffsorte enthalten.“ Die MTS-K beim Bundeskartellamt werde diese Daten nicht veröffentlichen, sondern lediglich intern für „eine noch effektivere Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen im Hinblick auf die Preisentwicklung und das Wettbewerbsgeschehen“ auswerten. Die neue angedachte Meldepflicht diene nicht der Verbraucherinformation.

Von dieser Änderung wären in Deutschland laut Bundeskartellamt (Stichtag 31.12.2018) insgesamt mehr als 14.750 Tankstellen betroffen, die derzeit alle fünf Minuten nach Preisänderung an der Tankstelle die neuen Preisdaten automatisch an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe übermitteln.

Als UNITI lehnen wir die geplante umfangreiche Ausweitung der Meldepflicht aus verschiedenen Gründen ab. So sehen wir die seit 2013 bestehende Verpflichtung, Änderungen bei den Kraftstoffpreisen zeitnah an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden, als ausreichend an, um eine hohe Transparenz im Kraftstoffmarkt zu gewährleisten.

Wir verweisen auf den hohen technischen und bürokratischen Aufwand, den Tankstellen zu leisten hätten, wenn eine solche Mengenmeldepflicht eingeführt würde. Denn die Daten liegen in der gewünschten Form und Aufbereitung nicht vor und sind nicht einfach abrufbar. Die Mengen in 15-Minuten-Taktung aus den unterschiedlichen Systemen der Unternehmen zu erfassen und in ein für die MTS-K verarbeitbares Format zu konfigurieren, erfordert erheblichen Mehr- und Personalaufwand, insbesondere bei der Programmierung und Vorhaltung der Systeme. Dies wäre mit hohen Zusatzkosten auf Seiten der Unternehmen verbunden, die sich für die gesamte Branchen aufsummieren würden.

Wir geben zu bedenken, dass auch die MTS-K mit einem enormen Datenaufkommen zu rechnen hätte, wenn Mengenmeldungen im geplanten Umfang dort eingehen würden. Sind bisher rund 10 Preismeldungen pro Tag und Tankstelle an die MTS-K ergangen, so würde die Anzahl auf rund 100 Pflichtmeldungen in 24 Stunden je Tankstelle anwachsen bzw. auf 700 Pflichtmeldungen in der Woche. Insgesamt würde dies ein Aufkommen von über 1,4 Mio. Meldungen am Tag bzw. über 538 Mio. Meldungen im Jahr von sämtlichen Tankstellen bedeuten.

Grundsätzlich erschließt sich der zweckdienliche Hintergrund der neuen Meldepflicht nicht. Ein Mehrwert für den Verbraucher wird mit einer solch umfangreichen Mengenerfassung in derart kleinen Zeitabschnitten nicht geschaffen, da keinerlei Veröffentlichungen geplant sind.

Aus allgemeinen Beobachtungen ist bereits heute ersichtlich, dass die preisliche Entwicklung eine entsprechende Frequentierung von Kraftstoffkäufen nach sich zieht. Grund ist, dass Tankstellenkunden durch Preisportale bereits heute schon eine sehr weitgehende Preistransparenz in Echtzeit und ohne hohe Suchkosten haben und dementsprechend preisgünstige Tageszeiten wie beispielsweise die Abendzeiten ausgenutzt werden, was sich auch im Mengenverkauf niederschlägt. Zudem verweisen wir auf die Tatsache, dass die Mengendaten auch die Volumina von Großkunden mit Festpreisen enthalten, die unabhängig vom jeweiligen aktuellen Verkaufspreis tanken.

Da der mengengewichtete Durchschnittspreis pro Verkaufstag nicht allzu sehr vom rechnerischen ungewichteten Durchschnittspreis abweichen sollte, rechtfertigt die geplante Erhebung den Mehraufwand kaum. Es ist nicht ersichtlich, welchen Erkenntnismehrwert die MTS-K aus den Mengenbewegungen ziehen möchte bzw. welche Folgerungen aus behördlicher Sicht daraus zu schließen sind.

Der Tankstellenmarkt bietet für den Verbraucher bereits heute schon die transparentesten Preisentwicklungen aller Märkte, so dass eine Pflichtmeldung von Preisen UND Mengen wie ein planwirtschaftlicher Eingriff von staatlicher Seite anmutet, was der Wettbewerbsfreiheit entgegensteht.