Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) behandelt die Verwendung von Wasserstoff steuerlich
unterschiedlich. Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit ist, unterliegt
Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung. Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht
gerechtfertigt, da beide Optionen valide Technologiepfade für Nutzfahrzeuge darstellen und in der EU-CO2-
Flottenregulierung als Zero Emission eingestuft sind.