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UNITI-Stellungnahme zum Entwurf des BMF-Schreibens "Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft"

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 07.10. UNITI und weitere Verbände aufgefordert, ihre Stellungnahme zum BMF-Schreiben der „umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft“ abzugeben

 

Hintergrund ist das Urteil vom 15. Mai 2019 des EuGH in der Rechtssache Vega International Car Transport and Logistic. In seiner jüngsten Rechtsprechung habe der EuGH weitere Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, um den jeweiligen Sachverhalt als umsatzsteuerrechtliches Reihengeschäft würdigen zu können, so das BMF. Damit sei eine Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15. Juni 2004, BStBl I 2004, S. 605 erforderlich, welche schon zum 1. Januar 2022 wirksam werden sollte. Der neue BMF-Entwurf in seiner jetzigen Form hätte folgenschwere Auswirkungen auf die Akzeptanz von Tankkarten und das Tankkartengeschäft allgemein.

 

Die UNITI-Mitlgieder haben darauf hin eine Task-Force gegründet, sich intensiv mit weiteren Verbänden abgestimmt und eine argumentationsreiche Stellungnahme dem BMF zukommen lassen. Update: Die Frist zur Abgabe wurde auf den 02.12. verlängert: