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UNITI-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und zur Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Betroffenheit der UNITI-Mitgliedsunternehmen

 

Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich des mittelständischen Mineralölhandels mit Otto- und Dieselkraftstoffen sind verpflichtet, als in Inverkehrbringer dieser Kraftstoffe die regulativen Vorgaben zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote einzuhalten. Sie leisten damit einen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien in den Verkehrssektor und damit zum Klimaschutz. Die vorgesehenen Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz und an den Verordnungen betreffen die Mitgliedsunternehmen direkt.